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Fachwissen

GEMA-Gebühren in der Gastronomie: Das ist wichtig

DISH
Updated in August 2024

Restaurant mit Bühne und Musikboxen

Als Gastronom oder Gastronomin lebst du davon, dass sich deine Gäste bei dir wohlfühlen. Dazu gehört neben leckerem Essen und einem guten Service auch das Ambiente – und das wird meistens von passender Musik untermalt. Wer seinem Publikum im Restaurant ein musikalisches Angebot präsentiert, muss GEMA-Gebühren zahlen – auch wenn die Musik nur leise im Hintergrund läuft. Erfahre alles, was du zu den GEMA-Gebühren in der Gastronomie wissen musst und mit welchen Kosten du rechnen musst.

GEMA-Gebühren sind für die Gastronomie verpflichtend

Die GEMA ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie verwaltet stellvertretend die Rechte von allen Musikmachenden sowie Musikverlagen und gewährt dadurch eine faire Bezahlung für die Nutzung der Musikwerke in öffentlichen bzw. kommerziellen Bereichen. Da Betriebe wie Restaurants hierzu zählen, sind Inhaber und Inhaberinnen dazu verpflichtet, einen bestimmten Beitrag an die GEMA zu zahlen – das sind die GEMA-Gebühren in der Gastronomie. Sie nicht zu zahlen oder ein urheberrechtlich geschütztes Werk unerlaubt abzuspielen, zählt als Straftat.

Auch die meisten Weihnachtsklassiker unterliegen den GEMA-Gebühren. In unserem Beitrag über Weihnachten in der Gastronomie erhältst du weitere Tipps, auf was du in der Adventszeit in deinem Restaurant achten solltest.

 

GEMA-freie Musik in der Gastronomie: (K)eine Alternative?

Die meisten Lieder sind GEMA-pflichtig. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn du GEMA-freie Restaurantmusik abspielst. Hierbei handelt es sich um Werke, deren Urheberinnen und Urheber keine Mitglieder in der GEMA sind. GEMA-freie Musik ist besser als ihr Ruf, und du sparst dir damit zusätzliche Kosten in deinem Restaurant oder Gastro-Betrieb. Inzwischen gibt es ein breites Angebot verschiedener Musikstile, die sich durchaus auch für Gastrokonzepte eignen. GEMA-freie Musik ist in der Regel unbekannt. Das hat den Vorteil, dass deine Gäste keine negativen Erinnerungen mit einem abgespielten Lied (und deinem Betrieb) assoziieren können. Der Nachteil ist, dass dadurch keine starken Emotionen bei deinen Gästen geweckt werden – und der Gesamteindruck deines Betriebes womöglich darunter leiden könnte.

 

Tarife für GEMA-Gebühren in der Gastronomie

Je nach Art der Musiknutzung gibt es unterschiedliche Tarife. Für Musik-Streaming in der Gastronomie über Tonträger ist der GEMA-Tarif M-U gedacht. Daneben gibt es bei der GEMA Tarife für die Musiknutzung über Radio (Tarif R), sowie Fernsehen (Tarif FS).

Die Berechnung der GEMA-Gebühren basiert auf den folgenden Faktoren:

      • Raumgröße: Je größer der Geschäftsraum, desto höher sind die GEMA-Gebühren. Die Preisklassen staffeln sich pro 100 Quadratmeter.
      • Wiedergabemedium: Wird die Musik im Restaurant per CD abgespielt oder nutzt du Radio- bzw. Fernsehprogramme? Bei Fernsehern staffeln sich die Preise nach der Bildschirmgröße. Dazu erklären wir dir im folgenden Kapitel noch mehr.
      • Vertragslaufzeit: Für deine Gastronomie-Musik kannst du unterschiedliche Vertragslaufzeiten auswählen und die GEMA-Gebühren jährlich, monatlich oder vierteljährlich zahlen. Auch Pauschalbeträge pro 500 abgespielte Titel stehen zur Auswahl.

Gut zu wissen: Für das Abspielen von Musik im Restaurant solltest du auf Streamingdienste wie YouTube, Spotify, Apple Music und Co. verzichten. Denn deren zahlungspflichtige Lizenzen sind nur für den privaten, nicht für den kommerziellen Gebrauch bestimmt. 

 

GEMA-Gebühren für TVs in Gaststätten

Neben den GEMA-Gebühren für die Musikwiedergabe in Restaurants fallen auch Kosten für die Wiedergabe GEMA-geschützter Werke auf Fernsehgeräten in Gaststätten an. Diese richten sich nach der Größe des Bildschirms und der Art der Nutzung, ob Nachrichten, Sportübertragungen oder Musiksendungen. Hier gilt der sogenannte GEMA-Tarif für „Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Fernsehsendungen“ (Tarif FS), den wir bereits erwähnt haben.

Bei den GEMA-Gebühren für die Gastronomie gibt es grundsätzlich einen pauschalen Vergütungssatz, der pro Fernsehgerät erhoben wird.

Dieser kann jährlich, vierteljährlich oder auch monatlich von der Gaststätte entrichtet werden und variiert je nachdem, welche anderen Verträge im Zusammenhang mit der Musiknutzung bereits mit der GEMA bestehen.

So können sich unterschiedliche Vergütungssätze ergeben, wenn der Gastronom oder die Gastronomin bereits einen anderen Vertrag mit der GEMA abgeschlossen hat (z.B. für Hörfunk). Die genauen Kosten betragen derzeit 24,05 € für den Monatsvertrag pro (kleinem) Fernsehgerät, 66,16 € für den Quartalsvertrag und 240,60 € für den Jahresvertrag. (*unter der Annahme, dass noch kein Vertrag für Hörfunk- oder CD-Wiedergabe mit der GEMA geschlossen wurde)

Die folgende Übersichtstabelle bezieht sich auf die GEMA-Gebühren für die TV-Wiedergabe in Gaststätten unter der oben genannten Annahme.

Große TV-Bildschirme (über 42 Zoll Bilddiagonale):

Raumgröße Monatsvertrag
(monatlich kündbar)
Vierteljahresvertrag
(vierteljährlich kündbar)
Jahresvertrag
(jährlich kündbar)
Bis 100 qm 76,41 € 210,11 € (70,03 € mtl.) 764,03 € (63,66€ mtl.)
Bis 200 qm 113,94 € 313,33 € (104,44 € mtl.) 1.139,38 € (94,94€ mtl.)
Bis 300 qm  152,00 € 418,01 € (139,33 € mtl.)  1.520,02 € (126,67€ mtl.)

 

Falls du bereits einen zusätzlichen Vertrag mit der GEMA abgeschlossen hast und dich nun über die Gebühren für TV-Wiedergabe in deinem Gastronomie-Betrieb informieren möchtest, empfehlen wir dir auf der Website der GEMA vorbeizuschauen. Dort findest du eine detaillierte Tarifübersicht.

Es lässt sich festhalten, dass du, sofern du in deinem Gastro-Betrieb GEMA-Musik abspielen und diese über einen TV in der Gaststätte wiedergeben möchtest, mit zusätzlichen Gebühren rechnen musst, die pro Fernsehgerät und abhängig von der Größe des Raumes anfallen.

Beachte diese zusätzlichen GEMA-Gebühren für deinen Gastronomie-Betrieb bei der Gestaltung von Unterhaltungsangeboten.

 

Kosten für GEMA in der Gastronomie: Für Sonderveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern gelten gesonderte Preise

Zu Sonderveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern, Silvesterpartys, Geburtstage oder Hochzeiten gelten gesonderte Preise für GEMA-Gebühren in der Gastronomie – vor allem, wenn ein DJ auflegt oder das Ambiente durch Livemusik untermalt wird. Hier können zum Beispiel die folgenden Faktoren eine Rolle spielen:

        • Die Größe der Veranstaltung
        • Das Fassungsvermögen des Veranstaltungsortes
        • Die Dauer der Veranstaltung
        • Die Art der Musikwiedergabe
        • Die Anzahl der zu erwartenden Gäste
        • Das Eintrittsgeld (sofern erhoben)
        • Eventuelle Zuschläge für die Veranstaltungsart

Tipp: Die Anzahl der Gäste bei größeren Veranstaltungen kannst du vorab besser abschätzen, wenn du unser Online-Reservierungssystem für dein Restaurant nutzt. Unsere innovative Lösung bietet Gastronominnen und Gastronomen zahlreiche Vorteile wie Provisionsfreiheit, weniger No-Shows und eine einfache Handhabung. Auch deine Gäste profitieren vom digitalen Reservierungstool, da sie unabhängig von Öffnungszeiten rund um die Uhr reservieren können.

GEMA-Gebühren für dein Restaurant rechtzeitig anmelden

Bevor du die Musik aufdrehst, um in deiner Gaststätte für die richtige Stimmung zu sorgen, musst du deine Restaurantmusik anmelden. Das geht recht unkompliziert per E-Mail, online, postalisch oder telefonisch.

Beachte, dass auch GEMA-freie Musik bei der GEMA anzumelden ist. So wird überprüft, ob die Musik tatsächlich frei ist. Die GEMA muss in jedem Fall vorab einwilligen, dass du die Musik abspielen darfst.

Bei manchen Anlässen hast du als Gastronom oder Gastronomin mehr zu tun als bei anderen. Vor allem, wenn es um Sonderveranstaltungen geht, muss der Ablauf perfekt organisiert sein.

Hat dir dieser Beitrag geholfen? Dann schau doch regelmäßig auf unserem Gastro-Blog vorbei. Erfahre bei uns beispielsweise, was du bei der Erstellung einer Restaurant-Website oder der Erföffnung eines Biergartens beachten solltest.

Außerdem geben wir dir wertvolle Tipps, beispielsweise dazu, wie die Verteilung von Trinkgeld in der Gastronomie geregelt ist und wie du Schankverlust berechnen und minimieren kannst.

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