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Fachwissen

Förderungen in der Gastronomie: Diese Möglichkeiten gibt es

DISH
September 2024

Die Gründung eines Restaurants oder Cafés oder die Renovierung eines bestehenden Gastronomiebetriebs können beträchtliche Herausforderungen und hohe Kosten mit sich bringen. Wenn das erforderliche Eigenkapital fehlt, gibt es zahlreiche Subventionen und Förderprogramme, die für die Gastronomie Unterstützung bieten können. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die verschiedenen finanziellen Fördermittel, die für die Gastronomie zur Verfügung stehen.

Staatliche Förderungen für die Gastronomie

Staatliche Förderprogramme spielen bei der Finanzierung von gastronomischen Projekten eine wichtige Rolle. Derzeit können in Deutschland zahlreiche Fördermöglichkeiten beantragt werden, die Gastronomen und Gastronominnen dabei helfen können, ihre Vorhaben zu realisieren, ohne die finanzielle Last allein tragen zu müssen.

Das Spektrum reicht von der finanziellen Unterstützung für Existenzgründungen über Zuschüsse für Betriebserweiterungen bis hin zur Förderung der Sanierung bestehender Betriebe. Staatliche Förderungen für die Gastronomie umfassen in der Regel:

  • Direkte Zuschüsse
  • Kredite
  • Darlehen

Die Beantragung staatlicher Förderungen kann jedoch kompliziert sein. Der Prozess ist oft mit umfangreichen bürokratischen Anforderungen verbunden, die eine detaillierte Planung und genaue Dokumentation erfordern.

Die effektive Nutzung dieser Förderprogramme erfordert daher nicht nur eine gründliche Vorbereitung, sondern auch ein gutes Verständnis der verschiedenen zur Verfügung stehenden Förderinstrumente. Du solltest dich daher frühzeitig informieren und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, um bei der Antragstellung die besten Erfolgsaussichten zu haben.

Kreditanstalt für Wiederaufbau

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), eine staatliche Förderbank, bietet Förderkredite an, die sich in der Regel durch niedrige Zinsen und flexible Rückzahlungsbedingungen auszeichnen.

Das aktuelle Förderangebot, der ERP-Gründerkredit StartGeld, zielt darauf ab, angehende Unternehmerinnen und Unternehmer in ihrer Startphase finanziell zu unterstützen. Das Programm steht für alle Arten von Existenzgründungen zur Verfügung, sei es die Neugründung eines Unternehmens, die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung.

Der ERP-Gründerkredit ist somit auch zur Förderung in der Gastronomie geeignet, beispielsweise zur Gründung oder der Übernahme eines Gastronomiebetriebes. Gefördert wird unter anderem:

  • Anschaffung von Anlagen
  • Baukosten
  • Einrichtung
  • Betriebsausstattung
  • Personalkosten
  • Mieten
  • Marketingmaßnahmen

Die Kredite dienen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln und können bis zu einer Höhe von 125.000 Euro gewährt werden, davon bis zu 50.000 Euro für die Betriebsmittel. Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Die ersten zwei Jahre der Kreditlaufzeit können tilgungsfrei gestaltet werden, d. h. in dieser Zeit müssen nur die Zinsen bezahlt werden. Anschließend erfolgt die Rückzahlung in festen monatlichen Raten.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Unternehmen im Bereich der Energie- und Ressourcenoptimierung. Förderfähig sind dabei Maßnahmen zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs.

Die Förderung bietet auch für die Gastronomie zahlreiche Ansatzpunkte für Investitionszuschüsse um den Betrieb ressourcenschonend und nachhaltig umzugestalten, beispielsweise für:

  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Lüftung
  • Elektrifizierung von Prozessen
  • Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten in Produktionsprozessen

Die Fördermittel werden mehrmals jährlich in wettbewerblichen Verfahren vergeben, wobei die Höhe der Förderung je nach Art und Umfang des Vorhabens variieren kann.

Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit bietet derzeit zwei Förderungen an, die für die Gastronomie geeignet sind.

Das Förderprogramm „Einstiegsgeld“ ist eine Sozialleistung, die darauf abzielt, die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zu fördern und richtet sich speziell an Bürgergeld-Empfängern und -empfängerinnen. Das Einstiegsgeld bietet sich demnach auch für die Gründung eines gastronomischen Betriebs an.

Es handelt sich dabei um eine Subvention, die in Form eines monatlichen Zuschusses zusätzlich zum Bürgergeld gewährt wird. Die Laufzeit dieser Zuschüsse kann bis zu 24 Monate betragen. Die Höhe des Zuschusses wird individuell festgelegt und richtet sich nach Höhe und Dauer des vorherigen Bürgergeldbezugs. Um den Zuschuss für die Gastronomie zu erhalten, muss unter anderem ein Businessplan vorgelegt werden.

Ebenso kann der „Gründungszuschuss“ auf die Gastronomie angewandt werden. Dieses Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit richtet sich an Arbeitslosengeld-Empfänger und -empfängerinnen und dient ebenfalls dazu, in der Phase der Existenzgründung den Lebensunterhalt zu sichern und damit die Gründung zu erleichtern.

Der Gründungszuschuss wird maximal für 15 Monate gewährt und gliedert sich in zwei Phasen:

  1. In der ersten Phase wird für sechs Monate das bisherige Arbeitslosengeld sowie ein monatlicher Zuschuss von 300 Euro für die soziale Absicherung gezahlt.
  2. Bei anhaltendem Bedarf kann in der zweiten Phase für weitere neun Monate ein monatlicher Zuschuss von 300 Euro gewährt werden.

Auch in diesem Förderprogramm sind wichtige Voraussetzungen wie die Erstellung eines Businessplans erforderlich. Darüber hinaus ist die erfolgreiche Umsetzung des Businessplans in den ersten sechs Monaten entscheidend, um die Förderung in der zweiten Phase fortgesetzt zu bekommen.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Der „Mikrokreditfonds Deutschland“ ist ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) initiiertes Förderprogramm, das darauf abzielt, Kleinunternehmerinnen, -unternehmern, Existenzgründerinnen und -gründern den Zugang zu finanziellen Mitteln zu erleichtern. Das Programm ist gezielt darauf ausgerichtet, Finanzierungslücken zu schließen, die oft bei herkömmlichen Bankkrediten bestehen.

Durch den Mikrokreditfonds stellt das BMAS Darlehen in Höhe von bis zu 25.000 Euro bereit. Die Einsatzmöglichkeiten dieser Darlehen sind vielfältig und auch zur Förderung für die Gastronomie beantragt werden. Sie können z. B. als Startkapital für die Erstausstattung eines Restaurants oder Cafés dienen oder zur Erweiterung eines bereits bestehenden gastronomischen Betriebes genutzt werden.

 

Kredite und Darlehen vs. Fördermittel für die Gastronomie

Eine alternative Finanzierungsform sind Kredite und Darlehen, die von Banken, Sparkassen und anderen Finanzinstituten angeboten werden. Einer der Vorteile von Krediten und Darlehen ist die Flexibilität, die sie bieten. Je nach Finanzinstitut gibt es eine Vielzahl verschiedener Kreditmodelle, die sich für deine spezifischen Bedürfnisse und deine finanziellen Situationen eignen.

Darüber hinaus ist die Beantragung und Bereitstellung von Krediten in der Regel schneller als die von staatlichen Fördermitteln, für die oft langwierige Antragsverfahren erforderlich sind. Gerade in den ersten Jahren der Geschäftstätigkeit, wenn die Einnahmen noch unregelmäßig fließen, kann diese Flexibilität von großem Vorteil sein.

Bedenke jedoch, dass Kredite und Darlehen im Gegensatz zu Zuschüssen oder Subventionen, die unter bestimmten Voraussetzungen nicht zurückgezahlt werden müssen, immer mit bestimmten Laufzeiten, Rückzahlungsverpflichtung und Zinsen verbunden sind.

 

Spezielles Darlehen für die Gastronomie: Förderung durch Brauereivertrag

Brauereiverträge können eine attraktive Möglichkeit für dich sein, wenn du nach alternativen Finanzierungslösungen für die Eröffnung deiner Bar oder deines Restaurants suchst. Ein Brauereivertrag ist eine besondere Form eines Darlehens, das von Brauereien speziell an Gastronomiebetreibende vergeben wird.

Die Bedingungen des Darlehens, einschließlich der Höhe und der Tilgungsbedingungen, werden individuell zwischen der Brauerei und den Gastronomiebetreibenden ausgehandelt. Zusätzlich wird im Rahmen des Vertrages in der Regel vereinbart, dass sich Gastronomiebetreibende verpflichten, für einen bestimmten Zeitraum ausschließlich, überwiegend oder in einer bestimmten Abnahmemenge Getränke der Brauerei zu verkaufen.

Brauereidarlehen bieten oft eine unkomplizierte finanzielle Unterstützung speziell für die Gastronomie – ohne die strengen Bonitätsanforderungen, die üblicherweise von Banken gestellt werden. Darüber hinaus bieten viele Brauereien neben der Finanzierung auch Werbekostenzuschüsse an, z. B. für Sonnenschirme oder Gläser, wenn im Gegenzug ihr Logo darauf gedruckt wird.

 

Unterstützung bei der Suche nach (regionalen) Fördermöglichkeiten für die Gastronomie

Die Suche nach geeigneten Fördermöglichkeiten kann eine Herausforderung darstellen, da das Angebot an staatlichen und regionalen Förderprogrammen vielfältig ist und sich von Region zu Region stark unterscheiden kann.

Die einzelnen Bundesländer bieten daher Unterstützung für Existenzgründerinnen, -gründer, Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihr Unternehmen in der jeweiligen Region ansiedeln möchten. Anlaufstellen wie z. B. der Berliner Wirtschaftsförderungsgesellschaft, des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum oder des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung bieten umfassende Informations- und Beratungsangebote, die bei der Suche nach Fördermöglichkeiten – auch auf regionaler Ebene – unterstützen.

Wichtig bei der Suche nach Fördermöglichkeiten ist vor allem der frühzeitige Beginn der Recherche und die gründliche Information über die Möglichkeiten. Die Zusammenarbeit mit den genannten Institutionen kann dabei helfen, die richtigen Förderprogramme für deine Vorhaben zu finden, um deine Existenzgründung oder -erweiterung erfolgreich zu gestalten.

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