Alles über die Schanklizenz: Ein Leitfaden für die Gastronomie
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Updated in September 2024
In der Gastronomie sind zahlreiche behördliche Auflagen und Vorschriften zu beachten, um rechtskonform zu handeln. Eine Grundvoraussetzung ist in diesem Zusammenhang die Gaststättenerlaubnis, auch als Schanklizenz bekannt. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff und wann wird eine solche Genehmigung benötigt? In diesem Artikel geben wir dir einen detaillierten Überblick über die Schankerlaubnis. Außerdem findest du hier eine Anleitung, wie du deine Schankerlaubnis beantragst.
Inhalt
- Was ist eine Schanklizenz?
- Wann benötigt man eine Ausschanklizenz?
- Arten von Schankgenehmigungen
- Voraussetzungen für den Erhalt einer Schanklizenz
- Was kostet einen Schanklizenz?
- Unterschiede zwischen den Bundesländern
- Schanklizenz beantragen: So gehst du Schritt für Schritt vor
- Sonderfall: Mobile Gastronomie (Reisegewerbekarte)
- Schankgenehmigung und Jugendschutz
- Bußgelder und Gründe für den Entzug einer Schanklizenz
- Wann braucht man keine Schanklizenz?
Was ist eine Schanklizenz?
Bei einer Schankerlaubnis handelt es sich um die offizielle Genehmigung, in einem Betrieb alkoholische Getränke auszuschenken. Die Schankerlaubnis regelt nicht nur, wie viel und welche Getränke ausgeschenkt werden dürfen, sondern auch, zu welchen Zeiten. Ohne gültige Schankerlaubnis darf prinzipiell kein Alkohol verkauft werden. Bei Verstoß gegen die behördlichen Auflagen drohen rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder oder schlimmstenfalls sogar die Schließung des Betriebs.
Wann benötigt man eine Ausschanklizenz?
Sobald du in einem Betrieb alkoholische Getränke verkaufen willst, brauchst du grundsätzlich eine Schankerlaubnis. Diese Regelung gilt unabhängig von der Größe oder Art deines Betriebes und ist daher für Bars, Restaurants, Clubs und alle anderen gastronomischen Betriebe gleichermaßen relevant. Auch wenn du beispielsweise ein kleines Café betreibst und nur gelegentlich zu bestimmten Anlässen Aperitifs und Wein ausschenken möchtest, brauchst du die entsprechende Erlaubnis.
Auch Vereine benötigen eine Schanklizenz, wenn sie in den eigenen Räumlichkeiten alkoholische Getränke verkaufen wollen. Ausnahme: Erfolgt der Verkauf ohne Gewinnerzielungsabsicht, also zum Selbstkostenpreis plus Aufschlag für Transportkosten, ist die Konzession nicht notwendig.
Benötigen Lebensmittelgeschäfte oder Kioske, etwa Tankstellen oder die berühmten Berliner „Spätis“, eine Schankerlaubnis, wenn sie Flaschenbier verkaufen? Das kommt ein Stück weit auf die Situation vor Ort an. Grundsätzlich benötigen sie keine Konzession. Wird aber das Bier im Ladengeschäft, im Thekenbereich oder im unmittelbaren Umfeld konsumiert – dann handelt es sich um einen erlaubnispflichtigen Ausschank – und der Betreibende benötigt eine Schanklizenz.
Die Schankerlaubnis wird personen-, betriebsart- und raumbezogen erteilt. Das bedeutet, dass die Schankerlaubnis ausschließlich
- für dich als gewerbetreibende Person mit entsprechender Vollmacht,
- für deine bestimmte Betriebsart und
- nur für die Räume, auf die sich die Erlaubnis erstreckt,
erteilt wird. Jeder dieser Faktoren ist für die Erlaubnis zum Ausschank alkoholischer Getränke in deinem Betrieb entscheidend. Wenn sich einer dieser drei Faktoren im Laufe der Zeit ändert, musst du eine neue Gaststättenerlaubnis beantragen.
Entsprechend den gesetzlichen Regelungen darfst du deine Schanklizenz nicht auf andere Personen oder weitere Betriebsstätten ausdehnen. Hat dein Lokal mehrere Betreiber bzw. Betreiberinnen, benötigen alle beteiligten natürlichen Personen eine eigene Konzession. Ausnahme: Bei juristischen Personen und Vereinen, die nicht im Register des zuständigen Amtsgerichts eingetragen sind, ist nur eine Schanklizenz notwendig.
Arten von Schankgenehmigungen
Je nach Art deines Betriebes und der geplanten Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Ausschank alkoholischer Getränke gibt es unterschiedliche Ausschanklizenzen:
- Gaststättenkonzession: Planst du dauerhaft alkoholische Getränke auszuschenken, so benötigst du eine Gaststättenerlaubnis für deinen Betrieb.
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis: Wenn du einen bereits bestehenden und erlaubnisbedürftigen Betrieb von einer anderen Person übernimmst, kannst du vorübergehend eine vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen, damit alles reibungslos weiterlaufen kann. Diese wird in der Regel für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten erteilt, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorhanden sind.
- Einmalige Gestattung aus besonderem Anlass: Die „Einmalige Gestattung aus besonderem Anlass“ ist notwendig, wenn lediglich vorübergehend alkoholische Getränke gegen Bezahlung angeboten werden sollen – zum Beispiel bei Straßenfesten, Weihnachtsmärkten, Konzerten oder ähnlichen Veranstaltungen. Sie wird unter leichteren Voraussetzungen erteilt und gilt nur für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.
Voraussetzungen für den Erhalt einer Schanklizenz
Um eine Schanklizenz zu erhalten, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese beinhalten unter anderem:
- Volljährigkeit: Nur Personen ab 18 Jahren können überhaupt eine Schankerlaubnis beantragen.
- Zuverlässigkeit: Du musst nachweisen, dass du als Betreiber bzw. Betreiberin zuverlässig bist. Dies erfolgt zum einen durch das polizeiliche Führungszeugnis. Es bestätigt, dass gegen dich keine gerichtlichen oder strafrechtlichen Verfahren eingeleitet wurden. Zum anderen benötigst du einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (online beim Bundesamt für Justiz anfordern oder in deiner Kommune). Dieses Dokument bestätigt, dass du in der Vergangenheit nicht gegen das Gewerberecht verstoßen hast. Unter Umständen wirst du aufgefordert, zusätzlich beim Finanzamt eine Bescheinigung über die Unbedenklichkeit als Gewerbetreibender zu beantragen und beim Amtsgericht eine Bescheinigung über die Schuldenfreiheit.
- Kenntnisse: Du musst grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Lebensmittelrecht, Jugendschutz, Hygienevorschriften sowie Nichtraucherschutz nachweisen, die durch die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung der IHK belegt werden. Nach Abschluss erhältst du ein Zeugnis, das unbegrenzt gültig ist und überall in Deutschland vorgelegt werden kann. Zudem benötigst du eine Bescheinigung über die Erstbelehrung zum Infektionsschutzgesetz, die vom Gesundheitsamt durchgeführt wird und bei der Antragstellung nicht länger als drei Monate her sein darf.
- Geeignete Räumlichkeiten: Die Räumlichkeiten, in denen der Alkohol ausgeschenkt werden soll, müssen den baulichen und hygienischen Vorschriften entsprechen. Dies wird anhand bestimmter Dokumente überprüft:
Dokument | Beschreibung |
Grundrisszeichnung der Gewerberäume | Detaillierte Zeichnung der Innenräume, in denen der Gastronomiebetrieb stattfinden wird. |
Lageplan | Darstellung der geografischen Lage der Gewerberäume im Zusammenhang mit der Umgebung und anderen Gebäuden. |
Planbeschreibung | Erläuterung der baulichen Eigenschaften und Funktion der Räume (z. B. Küche, Lager, Sanitäranlagen etc.). |
Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag | Nachweis über das Nutzungsrecht der Räumlichkeiten, sei es durch Eigentum oder eine vertragliche Vereinbarung. |
Grundbuchauszug (bei Eigentum) | Offizielle Bestätigung, dass du als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bist, falls du die Räume besitzt. |
Baurechtliche Genehmigungen | Falls erforderlich, Nachweise über baurechtliche Genehmigungen, Umbauten oder Nutzungsänderungen. |
Brandschutzkonzept | Bestätigung, dass die Räumlichkeiten den Brandschutzvorschriften entsprechen. |
Hygiene- und Lüftungskonzept | Nachweise zur Einhaltung der hygienischen Anforderungen, insbesondere im Küchenbereich und Sanitäranlagen. |
Was kostet einen Schanklizenz?
Die Kosten für eine Schanklizenz variieren erheblich und werden individuell berechnet. Die Kosten werden durch folgende Faktoren beeinflusst:
- die Art der Lizenz
- den Standort deines Gastronomiebetriebs
- die Größe deines Betriebs
- die Situation bei Übernahme oder Neugründung
Daher ist es ratsam, dich im Vorfeld über die genauen Kosten in deiner Stadt zu informieren und mögliche Varianzen in die Kalkulation deines Gastronomiebetriebs einzubeziehen.
In der Regel liegen die Gebühren für eine unbefristete Schanklizenz zwischen 100 und 1.500 Euro. Eine befristete Erlaubnis kostet meist zwischen 50 und 500 Euro. Die genaue Gebührenhöhe wird in den jeweiligen Landesgesetzen und -verordnungen geregelt. Je größer die Räumlichkeiten und je höher der zu erwartende Alkoholausschank, desto teurer wird’s. In Bars und Diskotheken kann die Schanklizenz auch gern mal 3.000 bis 6.000 Euro betragen.
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Die genauen Anforderungen, die für die Beantragung einer Schanklizenz gelten, sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Zwar gibt es natürlich grundlegende Regelungen, die durch das Gaststättengesetz festgelegt sind, jedoch haben die einzelnen Länder Spielraum, zusätzliche Auflagen oder Erleichterungen einzuführen.
- Bearbeitungszeit: In den meisten Bundesländern dauert der Prozess zur Erteilung der Schankerlaubnis etwa 4 bis 6 Wochen. In einigen Bundesländern kann die Bearbeitung jedoch zum Beispiel aufgrund der Auslastung der Verwaltung langsamer (oder in Ausnahmefällen) schneller vonstattengehen.
- Erforderliche Unterlagen: Während die grundlegenden Dokumente wie Führungszeugnis und Gewerberegisterauszug überall erforderlich sind, kann es regionale Unterschiede bei baurechtlichen Anforderungen oder zusätzlichen Nachweisen geben, die von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde gefordert werden.
- Kosten: Auch die Kosten der Schankerlaubnis können stark variieren. Während sie in ländlichen Gebieten oft im unteren Preissegment liegen, sind die Gebühren in Großstädten und Ballungsräumen deutlich höher. Ein Beispiel: In Berlin kostet eine unbefristete Lizenz zwischen 100 und 1.500 Euro, während in München die Kosten bis zu 6.000 Euro betragen können. Und in Stuttgart zahlst du zwischen 515 und 2.000 Euro. Dagegen können in ländlichen Gebieten die Gebühren deutlich niedriger ausfallen.
Schanklizenz beantragen: So gehst du Schritt für Schritt vor
Die Beantragung einer Schankerlaubnis kann ein komplexer und zeitaufwändiger Prozess sein. Da verschiedene Nachweise und Auskünfte bei den Behörden eingereicht werden müssen, kann der Prozess in der Regel ein bis zwei Monate dauern.
Deine Gaststättenerlaubnis muss unbedingt vor dem Betriebsbeginn vorliegen. Auch wenn du den Antrag bereits eingereicht hast und es sehr wahrscheinlich ist, dass du die Konzession erhältst, darfst du keinen Alkohol ausschenken, solange du die offizielle Genehmigung nicht in den Händen hältst. Andernfalls riskierst du hohe Bußgelder und möglicherweise sogar, dass dir die Schanklizenz endgültig verweigert wird.
Im Einzelnen sind folgende Schritte bis zur endgültigen Beantragung der Schankerlaubnis erforderlich:
1. Benötigte Unterlagen zur Gaststätte
Vor dem eigentlichen Antragsprozess ist es zunächst entscheidend, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Diese Unterlagen dienen dazu, den Behörden einen umfassenden Überblick über deinen geplanten Betrieb zu verschaffen. Zu den notwendigen Unterlagen gehören:
Grundrisszeichnung der Gewerberäume
- Lageplan
- Planbeschreibung
- Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag
- bei Eigentumsverhältnissen der Gewerberäume ein Grundbuchauszug
Diese Unterlagen sind notwendig, um sicherzustellen, dass die Behörden alle relevanten Informationen erhalten, um deinen Antrag auf eine Ausschanklizenz sorgfältig prüfen zu können.
2. Polizeiliches Führungszeugnis beantragen
Für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis mit Schanklizenz wird zusätzlich ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O) benötigt. Dieses darf nicht älter als drei Monate sein.
Das Führungszeugnis kannst du entweder bei deinem zuständigen Einwohnermeldeamt oder online beim Bundesamt für Justiz beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. zwei Wochen, die Kosten belaufen sich auf 13,00 Euro.
3. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
Zur Überprüfung deiner persönlichen Zuverlässigkeit musst du neben dem Führungszeugnis auch eine Auskunft der Belegart 9 aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Darin wird vermerkt, ob du gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen hast, die für deinen Antrag relevant sein könnten.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erhältst du ebenfalls bei deinem zuständigen Einwohnermeldeamt gegen eine Gebühr in Höhe von 13,00 Euro.
4. Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG
Um eine Schankerlaubnis zu erhalten, ist zusätzlich die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG oder eine vergleichbare Qualifikation erforderlich. Hier werden grundlegend notwendige Kenntnisse über beispielsweise
- das Jugendschutz- sowie das Nichtraucherschutzgesetz,
- Grundlagen des Lebensmittelrechts,
- sowie die Hygienepraxis in der Gastronomie
vermittelt.
Die Gaststättenunterrichtung dauert ca. vier bis fünf Stunden und wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) durchgeführt. Die Teilnahmegebühr beträgt 100 Euro.
5. Bei Übernahme eines Gastronomiebetriebs: Verzichtserklärung
Bei Übernahme eines bestehenden Gastronomiebetriebes ist zusätzlich eine Verzichtserklärung des bisherigen Betreibers bzw, der bisherigen Betreiberin erforderlich.
6. Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis mit Schankerlaubnis einreichen
Hast du alle erforderlichen Unterlagen, Bescheinigungen und Erklärungen beisammen, kann der Antrag auf Erteilung einer Gaststättenkonzession online oder per Formular beim Ordnungsamt gestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. drei bis fünf Wochen.
Sonderfall: Mobile Gastronomie (Reisegewerbekarte)
Im Zusammenhang mit dem Ausschank von alkoholischen Getränken sind für mobile Gaststättenbetriebe, wie z.B. Food Trucks, besondere Regelungen zu beachten. Grundsätzlich ist der Ausschank von Alkohol mit einer Reisegewerbekarte nicht erlaubt, eine Ausnahme besteht für Bier und Wein in fest verschlossenen Gefäßen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, für die Dauer einer Veranstaltung von einer festen Betriebsstätte einen Antrag für den Ausschank von Alkohol zu stellen. Bei solchen Veranstaltungen kann es sich zum Beispiel um Volksfeste, Sportveranstaltungen oder Straßenfeste handeln. In diesem Fall ist es notwendig, dich an das zuständige Amt zu wenden, um die notwendigen Schritte abzuklären und eine entsprechende Genehmigung zu erhalten.
Schankgenehmigung und Jugendschutz
Die Schanklizenz ist gerade im Bereich Jugendschutz von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Sie garantiert, dass du als Lizenzinhaber bzw. -inhaberin die gesetzlichen Vorgaben für den Ausschank von Alkohol erfüllst. Ein wichtiger Teil davon ist, dass du und dein Team die nötigen Schulungen zu Alterskontrollen absolviert habt. Diese Schulungen vermitteln die wichtigsten Kenntnisse über die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere was den Verkauf von Alkohol an Minderjährige betrifft.
Als Lizenzinhaber bzw. -inhaberin trägst du die Verantwortung dafür, dass deine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bestens geschult sind und stets die geltenden Vorschriften einhalten. Das bedeutet, dass dein Personal nicht nur weiß, wie es Altersnachweise korrekt prüft, sondern auch, wann es in Zweifelsfällen handeln muss.
Bußgelder und Gründe für den Entzug einer Schanklizenz
Die Bußgelder bei Verstößen gegen die Auflagen der Gaststättenkonzession sind in § 28 Abs. 3 GastG geregelt. Sie können, abhängig von der Schwere, bis zu 5.000 Euro betragen. Außerdem können die zuständigen Behörden dir als zuwiderhandelnder Person künftig die Erteilung einer Schanklizenz verweigern. Darüber hinaus ist zum Beispiel auch festgelegt, dass der Verkauf von Alkohol an stark alkoholisierte Personen verboten ist.
Eine einmal erteilte Schankerlaubnis kann unter bestimmten Umständen auch wieder entzogen werden. Zu den häufigsten Gründen für den Entzug einer Schankerlaubnis gehören:
- Verstöße gegen das Gaststättengesetz: Wenn du als Betreiberin oder Betreiber wiederholt gegen die gesetzlichen Auflagen verstößt, wie etwa die Missachtung der Jugendschutzvorschriften, ist die Lizenz schnell weg.
- Fehlende Zuverlässigkeit: Sollten im Nachhinein strafrechtlich relevante Verstöße bekannt werden, die deine Zuverlässigkeit als Betreiber bzw. Betreiberin in Frage stellen, etwa wiederholte Verstöße gegen die Hygienevorschriften, können die Behörden die Erlaubnis widerrufen.
- Betriebsaufgabe oder Verpachtung ohne Genehmigung: Wenn du den Betrieb aufgibst oder an Dritte weitergibst, ohne dies ordnungsgemäß bei den zuständigen Behörden anzuzeigen, kann dies ebenfalls zum Verlust der Schankerlaubnis führen.
- Nichtzahlung von Steuern: Bleibst du als Betreiberin oder Betreiber deinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nach, kann dies gravierende Folgen haben. Die Behörden werten die Nichtzahlung von Steuern als schwerwiegenden Verstoß, da dies zeigt, dass du deiner Verantwortung als Unternehmer bzw. Unternehmerin nicht gerecht wirst.
- Verdacht auf kriminelle Aktivitäten: Wenn dein Betrieb zum Beispiel im Zusammenhang mit Drogenhandel oder anderen illegalen Handlungen steht, riskierst du ebenfalls den Entzug der Schankerlaubnis. Schon der Verdacht kann ausreichen, um eine behördliche Untersuchung einzuleiten, die im schlimmsten Fall zur Schließung deines Betriebs führt. Hier gilt: Du bist dafür verantwortlich, in deinem Betrieb für Ordnung und Sicherheit zu sorgen.
Wann braucht man keine Schanklizenz?
Eine Schanklizenz wird nicht von allen Lokalen und gastronomischen Betrieben benötigt. Es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen du keine Schanklizenz brauchst:
- Unentgeltliche Abgabe von Alkohol: Wenn du Alkohol kostenlos ausschenkst, zum Beispiel auf einer privaten Veranstaltung oder bei einer geschlossenen Gesellschaft ohne Eintrittsgebühren oder Spenden.
- Betriebe, die nur alkoholfreie Getränke, Speisen und Heißgetränke anbieten: Wenn dein gastronomischer Betrieb ausschließlich alkoholfreie Getränke wie Kaffee, Tee, Säfte oder Softdrinks verkauft.
- Beherbergungsbetriebe: Hotels und Pensionen, die nur an ihre Hausgäste alkoholische Getränke ausschenken. Aber Achtung: Diese Ausnahme gilt nur für den Ausschank an Hausgäste, nicht für externe Besucherinnen und Besucher oder für Veranstaltungen, die nicht ausschließlich den Gästen des Hauses vorbehalten sind. In diesem Fall benötigst du eben doch eine Schanklizenz.