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Fachwissen

Mindestlohn Gastronomie: Regelung für das Jahr 2024

DISH
Updated in Juli 2024

Servicekräfte in der Gastronomie bereiten Brunch vor

 

Der Mindestlohn sorgt in Deutschland für faire Wettbewerbsbedingungen in allen Branchen. In der Gastronomie gilt im Jahr 2024 der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,41 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2025 wird der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben. Wer profitiert von der einheitlichen Lohnuntergrenze und welcher bürokratische Aufwand kommt auf Arbeitgeber zu? Mit DISH behältst du den Überblick!

Mindestlohn 2024 – keine Ausnahmen für die
Gastronomie

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) im Januar 2015 stieg der gesetzliche Mindestlohn in mehreren Schritten von 8,50 Euro auf nun 12,41 Euro ab 1. Januar 2024. Die  letzte Erhöhung des Mindestlohns wurde von der Mindestlohnkommission am 26.Juni 2023 beschlossen. Auf Basis des derzeit gültigen Beschlusses soll der Mindestlohn dann ab 01.Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben werden. Über den Umfang zukünftiger Aufbesserungen entscheidet die Mindestlohnkommission in zweijährigem Turnus. Einer fairen Entlohnung ordentlicher Arbeit soll auf diese Weise Rechnung getragen werden.

Die Höhe des Mindestlohns orientiert sich vor allem an den geltenden Tariflöhnen. Die Zahlung des Mindestlohns in Höhe von 12,41 Euro ist ab Januar 2024 ist für alle Branchen und Anstellungsarten verpflichtend.

 

Mindestlohn in der Gastronomie 2024: Wer ist berechtigt?

Grundsätzlich sind die Mindestlohnvorgaben allgemein gültig. Dies wird § 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns („Mindestlohngesetz“ – MiLoG) geregelt: „Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.“

Daneben gibt es wenige, klar definierte Ausnahmen. Diese Personengruppen sind laut der rechtlichen Rahmenbedingungen vom Mindestlohn ausgeschlossen:

  • Beschäftigte unter 18 Jahre, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben (Schüler)
  • Auszubildende (seit dem 1. Januar 2020 gibt es für Azubis einen gesonderten Mindestlohn)
  • Pflichtpraktikanten (z. B. von einer Hochschule)
  • Freiwillige Praktikanten, bei denen die Praktikumsdauer drei Monate nicht überschreitet
  • Ehrenamtler

Je nach Arbeitszeit können Beschäftigte in der Gastronomie Zuschläge auf ihren Lohn erhalten. Beachte mögliche Zuschläge für das Arbeiten in der Nacht, an Feiertagen oder an Sonntagen.

 

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns seit November 2020

Seit November 2020 wurde der Mindestlohn im Zuge der dritten und vierten Mindestlohnanpassungsverordnung in mehreren Stufen angehoben:

Stichdatum Mindestlohn (brutto/Stunde)
01. Januar 2021 9,50 Euro
01. Juli 2021 9,60 Euro
01. Januar 2022 9,82 Euro
01. Juli 2022 10,45 Euro
01. Oktober 2022 12,00 Euro
01. Januar 2024 12,41 Euro
01. Januar 2025 12,82 Euro

Um mit den steigenden Kosten für deine Mitarbeiter Schritt zu halten, ist es sinnvoll auch deine Einnahmen regelmäßig zu überprüfen. Vielleicht ist es an der Zeit, die Preise deiner Gerichte anzupassen, damit du steigende Kosten bei den Gehältern, aber auch im Einkauf ausgleichen kannst. Um Änderungen vorzunehmen und an den richtigen Stellen zu sparen können dir unsere Tipps gegen die Inflation in der Gastronomie helfen.

Gut zu wissen: Anders als in Deutschland gibt es in Österreich und in der Schweiz keinen gesetzlich geregelten Mindestlohn.

 

Mindestlohnerhöhungen und die wirtschaftlichen Folgen

Der Mindestlohn wurde zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Lohnarmut ins Leben gerufen und soll faire Wettbewerbsbedingungen für Marktteilnehmer gewährleisten. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betont daher auch weiterhin die Bedeutung der „Leistungsgerechtigkeit“ und erklärt, dass gute Arbeit eine angemessene Entlohnung verdiene.

Jedoch steht die Mindestlohnregelung von Beginn an in der Kritik: Unternehmerverbände argumentieren, dass steigende Mindestlöhne zu höheren Personalkosten führen, die vor allem kleine Betriebe überfordern könnten. Größere Unternehmen äußern Bedenken hinsichtlich ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalen Markt. Dies könnte laut Kritikern zu einem erheblichen Verlust von Arbeitsplätzen und Produktivität führen.

Arbeitnehmergewerkschaften wie ver.di halten diese Kritikpunkte jedoch für übertrieben und verweisen auf Studien, die gegenteilige Ergebnisse zeigen. Seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 haben ökonomische Modellrechnungen, die Jobverluste prognostizierten, sich als falsch erwiesen. Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) wirkt eine Erhöhung des Mindestlohns kurzfristig wie ein „Konjunkturpaket“, indem sie die Kaufkraft erhöht. Zudem würde er kostspielige staatliche „Aufstockungsmaßnahmen“ überflüssig machen.

 

Spezifische Auswirkungen des Mindestlohns auf die Gastronomie

Einige Experten standen der Einführung des Mindestlohns im Gastgewerbe besonders kritisch gegenüber und erwarteten auch hier einen massiven Anstieg der Personalkosten. Laut einer Befragung der DEGOHA stiegen bereits im ersten Jahr mit Mindestlohn bei rund drei Viertel aller Gastronominnen und Gastronomen die Ausgaben fürs Personal. Und die Erhöhung im Jahr 2022 auf 12 Euro pro Stunde bedeutete laut DEHOGA eine weitere Steigerung von 15 bis 25 Prozent. Mitten in der Corona-Zeit kam für viele Gastro-Experten die Erhöhung viel zu früh.

Dazu kommt: Neben den direkten Lohnkosten machen sich Mindestlohnerhöhungen gerade in Gastronomie auch an den gestiegenen Kosten bei Zulieferern wie Gemüsehändlern oder Logistikunternehmen bemerkbar, die ihren Angestellten ebenfalls den Mindestlohn zahlen müssen und ihre höheren Kosten zum Teil auf ihre Produkte umlegen. In strukturschwachen Gebieten, wo Gastronomen die höheren Kosten nur schwer auf ihre Gäste weitergeben können, führt dies weiterhin zu erheblichen Problemen, die Gewinnschwelle zu erreichen.

Die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz (dazu gleich mehr) bedeutet für Gastronomen zudem einen unerwarteten Anstieg des bürokratischen Aufwands, was Zeit für andere betriebliche Aufgaben verkürzt. Einige Betriebe mussten daher in der Vergangenheit bereits ihre Öffnungszeiten verkürzen, was zu Umsatzeinbußen führte. Zudem treten bei der genauen Aufzeichnung der Arbeitszeiten in vielen Gastronomiebetrieben Schwierigkeiten auf, beispielsweise wenn Mitarbeiter für eine saubere Übergabe stets fünf Minuten vor Arbeitsbeginn anwesend sind, diese Zeit jedoch nicht erfasst wird.

 

Mindestlohn 2024: Diese bürokratischen Hürden sollten Gastronomen kennen

Ob aus Unwissenheit oder bewusster Missachtung – wer die gesetzlichen Mindestlohnvorgaben umgeht, muss mit beträchtlichen Strafen und Bußgeldern rechnen. In diesem Zusammenhang kommt der Dokumentationspflicht für Arbeitgeber besondere Bedeutung zu. Das ordnungsgemäße Dokumentieren der Arbeitszeiten sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist mit dem Mindestlohngesetz verpflichtend.

Diese Regelungen für die Arbeitszeitdokumentation sind gesetzlich vorgeschrieben:

  • Die Arbeitszeit muss in schriftlicher Form dokumentiert werden – egal ob handschriftlich oder digital.
  • Die Aufzeichnungen müssen genaue Informationen zur Anfangs- und Endzeit sowie über die Gesamtdauer der Arbeitszeit pro Arbeitstag enthalten.
  • Pausenzeiten sind von der Dokumentationspflicht ausgenommen.
  • Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. Bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz spielt es keine Rolle, ob diese wissentlich oder unwissentlich geschehen.
  • Arbeitgeber und Arbeitgerinnen sollten die Arbeitszeitdokumentation jederzeit für mögliche Zollkontrollen bereithalten und für eine Mindestdauer von zwei Jahren aufbewahren.

Allein bei einem regelmäßigen Arbeitslohn von mehr als 2.879Euro brutto pro Monat entfällt diese Pflicht – sofern lückenlose Nachweise über die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden vorliegen. Auch für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder, eingetragene Lebensgemeinschaften und Eltern) entfällt die Dokumentationspflicht. Detaillierte Informationen zur Dokumentationspflicht findest du beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Wichtig ist auch zu wissen, dass Trinkgelder nicht mit den Stundenlöhnen verrechnet werden dürfen.

 

Mindestlohn in der Gastronomie – gibt es Besonderheiten?

Wie bereits erwähnt, existieren für die Gastronomie und Hotellerie keine spezifischen Regelungen zum Mindestlohn. Allerdings gibt es einige Besonderheiten: In diesen Branchen sind zum Beispiel die Löhne für Aushilfen, Minijobber und Servicepersonal häufig unterdurchschnittlich, und es werden oft viele Überstunden geleistet. Dies führt dazu, dass gastgewerbliche Betriebe häufig Ziel unangekündigter Kontrollen sind. Um das Risiko von Bußgeldern zu minimieren, ist eine gewissenhafte und lückenlose Dokumentation der Arbeitszeiten unerlässlich.

Neben der ordnungsgemäßen Erfassung der Arbeitszeiten wird auch überprüft, ob die Mitarbeiter ordnungsgemäß bei den Sozialversicherungen angemeldet sind. Ein weiterer Fallstrick liegt in der Behandlung von Trinkgeldern: Rechtlich dürfen Trinkgelder nicht mit den Stundenlöhnen verrechnet werden.

 

Verstoß gegen Mindestlohngesetz hat schwere Folgen

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gehört dem Zoll an und führt regelmäßig unangemeldete Kontrollen in Betrieben durch, die vom Mindestlohn betroffen sind. Und dazu gehören seit 2022 nun auch gastronomische Einrichtungen. Wird bei Prüfung der Unterlagen festgestellt, dass der Betrieb gegen das Mindestlohngesetz verstoßen hat, drohen diese Konsequenzen:

  • Arbeitnehmende und Sozialkassen haben Anspruch auf Nachzahlung der Differenz.
  • Der Verstoß gilt zunächst als Ordnungswidrigkeit. Die zuständige Finanzbehörde verhängt ein Bußgeld, das je nach Schwere bis zu 500.000 Euro betragen kann.
  • Gegebenenfalls droht ein Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.
  • In schweren Fällen sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich.

Neben dem Mindestlohn gibt es auch beim Thema Steuern einiges für dich als Gastronom bzw. Gastronomin zu beachten. Wir empfehlen dir daher unsern Blogbeitrag zum Thema Steuern in der Gastronomie. In unserem Beitrag über behördliche Auflagen für die Gastronomie klären wir dich über weitere Verpflichtungen auf.

 

Mindestlohn Gastronomie 2024 – mögliche Hilfen und zeitsparende Lösungen

Für Arbeitnehmemende ein Segen, für Arbeitgebende ein zeitraubender Mehraufwand: der gesetzliche Mindestlohn spaltet nicht nur im Jahr 2024 die Akteure in Gastronomie und Hotelfach. Wenn du, wie viele andere Restaurantbetreibende auch, auf der Suche nach einer ökonomischen Alternative zur Arbeitszeitdokumentation bist, könnten digitale Zeiterfassungssysteme eine mögliche Lösung für dich sein.

Derzeit wird sogar auf Bundesebene darüber diskutiert, ob entsprechende Programme kostenfrei zur Verfügung gestellt werden könnten.

Damit dein Restaurant auch bei steigenden Personalkosten profitabel bleibt, empfehlen wir dir unsere Beiträge zu den Themen Kalkulation in der Gastronomie und Kalkulation von Getränkepreisen. Auch die Einrichtung eines Gastronomie-Lieferservices kann dir helfen, deine Lokalität weiterhin gewinnbringend zu betreiben.

Sowohl Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer sollten sich über die aktuellen Bestimmungen zum Mindestlohn in der Gastronomie in 2024 und darüber hinaus auf dem Laufenden halten. Das erlaubt es, den bürokratischen Aufwand besser einzuschätzen und den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Stundenlohnes für Angestellte in der Gastronomie wie Köche, Kellner und weiteres Servicepersonal ohne Versäumnisse nachzukommen.

 

Fazit: Mindestlohn in der Gastronomie – immer über aktuellen Stand informieren

Seit Januar 2024 liegt der Mindestlohn in der Gastronomie bei 12,41 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Für 2025 ist eine Steigerung auf 12,82 Euro festgesetzt.

Alle Arbeitnehmende, ob regulär angestellte Personen, Minijobber oder Teilzeitkräfte, sind grundsätzlich durch das Mindestlohngesetz geschützt. Ausnahmen stellen Minderjährige, Auszubildende, Praktikanten sowie ehrenamtlich Tätige dar.

Achtung: Insbesondere in der Gastronomie und Hotellerie finden regelmäßig unangekündigte Kontrollen statt. Solange die Arbeitszeiten ordnungsgemäß dokumentiert sind, stellen diese Kontrollen kein Problem dar.

Um die Dokumentation nicht umständlich über handschriftliche Listen führen zu müssen, empfiehlt sich der Einsatz elektronischer Lösungen. Ein digitaler Dienstplan kann bei der Schichtplanung und Arbeitszeiterfassung erheblich unterstützen und erleichtern, was wiederum zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften beiträgt.

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