Viele, wenn nicht sogar die meisten gastronomischen Betriebe haben an Sonntagen geöffnet. Kein Wunder, denn der Sonntag gehört zu den umsatzstärksten Tagen der gesamten Woche. Wird der Sonntag zum Werktag, gibt es allerdings ein paar Besonderheiten bei der Vergütung, die Gastronom:innen sowie Mitarbeitende kennen müssen.
Warum ist Arbeitszeit am Sonntag besonders?
Laut Deutschem Arbeitszeitgesetz ist Erwerbsarbeit an Sonntagen eigentlich gar nicht erlaubt. Allerdings gilt das nicht, wenn die Arbeit nicht oder nicht nur an Werktagen verrichtet werden kann. Deshalb sind einige Branchen von der Regelung des Sonntagsarbeitsverbots ausgenommen. Beispielsweise sind viele kulturelle Einrichtungen, Krankenhäuser und eben auch gastronomische Betriebe an Sonntagen geöffnet.
Der Sonderstatus des Sonntags bleibt aber doch bestehen, denn es gibt Gesetze, die regeln, in welchem Zeitraum der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin einen Ausgleichstag bekommt. Außerdem sind in vielen Branchen, in denen es Wochenendarbeit gibt, auch Sonntagszuschläge üblich – so auch in der Gastronomie.
Gibt es ein Anrecht auf Sonntagszuschläge in der Gastronomie?
Arbeitnehmer:innen steht innerhalb von zwei Wochen nach einem Arbeitstag am Sonntag ein freier Tag zu. Außerdem sollten aufs Jahr gerechnet 15 Sonntage frei sein. Einen generellen gesetzlichen Anspruch auf einen Sonntagszuschlag gibt es allerdings nicht.
Ist allerdings ein Lohnzuschlag für Sonntagsarbeit vertraglich vereinbart, gibt es drei Arten, wie Sonntagszuschläge geregelt sein können:
- Arbeitsvertrag: In individuellen Verträgen können Sonntagszuschläge zugesichert sein.
- Tarifverträge: Ein Sonntagszuschlag kann auch ein Bestandteil eines Tarifvertrages sein.
- Betriebsvereinbarungen: Wurden zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in Betriebsvereinbarungen getroffen, können diese auch Sonntagszuschläge regeln.
Viele Arbeitgeber:innen bieten von sich aus einen im Arbeitsvertrag verankerten Zuschlag an, denn so werden sie für potenzielle Arbeitnehmer:innen attraktiver. Außerdem ist es eine Möglichkeit, wie du deine Mitarbeiter:innen an den höheren Einnahmen – die ja auch oft mit einem stressigeren und arbeitsintensiven Tag verbunden sind – am Sonntag beteiligen kannst.
Welche gesetzlichen Vorgaben für Sonntagszuschläge gibt es?
Besonders attraktiv sind Sonntagszuschläge, weil sie steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Das gleiche gilt auch für Nachtarbeitszuschläge und Feiertagszuschläge. Allerdings müssen einige Vorgaben erfüllt sein, sonst werden die Zuzahlungen zum Basisgehalt wieder steuerpflichtig:
- Zeiten, für die ein Sonntagszuschlag gezahlt wird, müssen gesondert dokumentiert werden.
- Basis für die Höhe des Zuschlags ist der Lohn. Er darf eine Summe von 25 Euro pro Stunde nicht übersteigen.
Wie hoch ist der Sonntagszuschlag in der Gastronomie?
Der Zuschlag kann bis zu 50 Prozent des Grundlohns betragen. Diese und alle weiter oben beschriebenen Regelungen gelten übrigens für alle Bundesländer. Außerdem ist noch interessant zu wissen, dass es Arbeitsverträge gibt, in denen der Sonntagszuschlag gedeckelt ist. Hier wird nur bis zu einem bestimmten Stundensatz ein bestimmter Prozentsatz als Sonntagszuschlag gezahlt. Was für die eine Seite finanziell machbar ist und sich für die andere Seite als Anreiz lohnt, müssen Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen und ihre Mitarbeitenden in spe oft individuell aushandeln.
Sonntagszuschläge und andere Leistungen in der Gastronomie
Neben den Sonntagszuschlag sind auch ein Nacht- und ein Feiertagszuschlag in vielen Branchen üblich. Sie werden oft als SFN-Zuschläge zusammengefasst. Zum Teil sind die Arten von Zuschlägen untereinander kombinierbar. So kann in der Gastronomie ein Sonntagszuschlag mit einem Nachtzuschlag kumuliert werden.
Beispiel: Nachtarbeitszeiten sind von 23 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Wer an einem Wochenende von 20 Uhr abends bis nachts um 4 Uhr in einer Bar arbeitet, hat somit Anspruch auf fünf Stunden Nachtarbeitszuschlag und vier Stunden Sonntagszuschlag. Vorausgesetzt natürlich, dass im Vertrag diese Zusätze zugesichert sind.
Nicht kumuliert werden können Sonntags- und Feiertagszuschläge. Wer also an einem Feiertag arbeitet, der auf einen Sonntag fällt, bekommt nicht beide Zuschläge und auch keine zwei freien Ausgleichstage. Allerdings würde ein Nachtzuschlag zum Feiertagszuschlag kommen, wenn die Arbeitszeit teilweise in den Nachtstunden liegt. Glück haben auch Personen, die in Bundesländern mit mehr Feiertagen leben: So haben sie mehr Chancen, an diesen Tagen zu arbeiten, an denen Arbeitsstunden mit einem steuerfreien Zuschlag von bis zu 125 Prozent des Grundlohns verschönert werden.
Neben den finanziellen Zuschlägen sollen auch Sachbezüge nicht unerwähnt bleiben. Sie können von Arbeitgeber:innen unabhängig von den SFN-Zuschlägen geleistet werden und eine Anstellung bei ihnen noch mal attraktiver machen. Zu diesen Sachbezügen gehören Leistungen wie Tankgutscheine, Kinderbetreuungskosten, Arbeitskleidung und einiges mehr. In der Gastronomie fast so interessant wie ein Sonntagszuschlag sind zudem freie Mahlzeiten, die auch zu den Sachbezügen gehören können.
Für alle angehenden Gastronom:innen ist wichtig, dass sie für sich und ihre Mitarbeitenden genau durchrechnen, welche Zuschläge und sonstigen Leistungen sich rechnen. Und immer daran denken: Wenn gesetzlich vorgegebene Höchstgrenzen überschritten werden, werden auch wieder Steuern und Sozialversicherungsabgaben fällig.