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Branchentrends

Mehrwegpflicht in der Gastronomie ab 2023

DISH
Dezember 2022

Mehrwegverpackung mit Takeaway Essen

Der ultimative Guide zum neuen Verpackungsgesetz für die Gastronomie

Seit dem 1.Januar 2023 gilt in Deutschland für die Gastronomie ein neues Gesetz für die Mehrwegpflicht. Konkret bedeutet das, dass Take-Away-Speisen und -Getränke nicht nur in Einweg-, sondern auch immer in Mehrwegverpackungen angeboten werden müssen. Wir erklären, welche Verpflichtungen das neue Verpackungsgesetz der Gastronomie auferlegt und wie du mit diesen Herausforderungen umgehst. Mithilfe unserer Infografik kannst du schnell herausfinden, ob die Mehrwegpflicht dein Restaurant oder Café betrifft.

Auf einen Blick: Der schnelle Weg zum passenden Mehrwegsystem für dein Unternehmen

Ist mein gastronomischer Betrieb von der Mehrwegpflicht betroffen? Und wenn ja, was kann ich machen, um die Auflagen des Verpackungsgesetzes für Restaurants, Cafés, Lieferdienste und Caterer zu erfüllen? Wenn du keine Zeit hast, dich durch unseren Guide durchzuarbeiten: Keep calm. Wir können nicht nur ausführliche Ratgeber, wir können auch Wissen to go. Daher haben dir in dieser Infografik alles Wichtige rund um Mehrwegsysteme auf einen Blick zusammengestellt.

 

 

Warum wird die Mehrwegverpackung in der Gastronomie Pflicht?

Von Pizza bis Sushi, ob Nudeln, Burger oder Pommes – fast alle Gerichte können Gäste mittlerweile für zuhause, das Büro oder unterwegs mitnehmen. Für viele Kund:innen sind Take-Away-Speisen und Getränke to go einfach praktisch. Sie sparen Zeit und können dort essen, wo es ihnen gefällt. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie bescherte Abhol- und Lieferservices einen enormen Boom. Essen zum Mitnehmen ist das neue Normal geworden.

Das Bestellgeschäft wird für Restaurants immer wichtiger. Zwar bietet die Zusammenarbeit mit den großen Lieferservices einige Vorteile, zum Beispiel einen geringen Aufwand, ist aber auch mit hohen Kommissionszahlungen und anderen Nachteilen verbunden. Wie du dagegen mit einem eigenen Lieferservice richtig durchstartest und was du beim Aufbau beachten musst, erklärt dir unser Blogpost zu Lieferdiensten in der Gastronomie.

 

Statistiken zum Verpackungsmüll zeichnen ein verheerendes Bild

Die Kehrseite der Medaille: Schon vor der Corona-Pandemie fiel durch Verpackungen für Speisen und Getränke jede Menge Müll an. Auch der Einwegbecher für den „Coffee to go“ wurde bereits vor 2020 von vielen Menschen kritisch wahrgenommen. Die Deutsche Umwelthilfe schätzt, dass in Deutschland rund 320.000 Wegwerfbecher für Kaffee verbraucht werden – pro Stunde! Und jeden Tag sind Take-Away-Verpackungen und Einweggeschirr für rund 770 Tonnen Abfall verantwortlich. Auf Imbisse und Fast-Food-Ketten entfällt dabei ein Anteil von jeweils einem Drittel.

Auch die Einschränkungen durch Corona hinterließen bis heute ihre Spuren: Durch die Zunahme an Essenlieferungen nach Hause und Take-Away-Verzehr stieg im Jahr 2020 der Verpackungsmüll um 7 Prozent gegenüber der Vor-Pandemie-Zeit. Ein Rückgang ist nicht in Sicht. Zudem lassen Speisen- und Getränke-Verpackungen öffentliche Mülleimer überfließen und sind für bis zu 40 Prozent des Straßenmülls verantwortlich. Für Reinigung und Entsorgung entstehen Gemeinden und Kommunen dadurch jedes Jahr Kosten in Höhe von 720 Millionen Euro – Tendenz weiter steigend!

Wenn du dich generell dafür interessierst, wie du in deinem Restaurant Abfall vermeiden kannst, empfehlen wir dir unseren Artikel zum Thema Zero-Waste in der Gastronomie. In diesem zeigen wir dir, was Zero-Waste genau bedeutet und geben Tipps zur Müllvermeidung im Restaurant.

Verpackungsgesetz fördert nachhaltigere Alternative zum Einweggeschirr

Das im Mai 2021 vom Bundestag beschlossene Verpackungsgesetz (VerpackG), das nun auch für die Gastronomie greift, basiert auf EU-Vorgaben. Eingedämmt werden soll der hohe Verbrauch an Rohstoffen und Energie, der für Einwegverpackungen kennzeichnend ist. Beide Faktoren treiben die Klimakrise voran, lassen sich aber vermeiden. Mehrweggefäße stellen eine nachhaltigere Alternative zu Wegwerfbechern und -verpackungen dar, weil sie Ressourcen optimal einsetzen und dadurch einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten.

 

Was schreibt das neue Verpackungsgesetz der Gastronomie vor?

Der häufig zu lesende Begriff der „Mehrwegpflicht“ für die Gastronomie ist falsch. Denn die Regelung, die ab dem 1. Januar 2023 gemäß des Verpackungsgesetzes greift, besagt eigentlich nur, dass Gastronomin:innen neben der üblichen Einwegverpackung ihren Kund:innen auch immer eine Mehrweg-Option für Speisen und Getränke anbieten müssen. Die Mehrweggefäße dürfen dabei nicht teurer sein als die Einwegvariante. Erlaubt ist nur ein Aufschlag in Form eines Pfandes, der bei Rückgabe zu erstatten ist.

 

Welche Gastronom:innen sind vom Verpackungsgesetz betroffen?

Die Pflicht zur Mehrwegverpackung in der Gastronomie sind grundsätzlich alle Betriebe betroffen, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Das Verpackungsgesetz richtet sich zum Beispiel an:

  • Restaurants
  • Bistros
  • Cafés
  • Bäckerei-Ketten
  • Fast-Food-Ketten
  • Kantinen
  • Betriebsgastronomien
  • Cateringbetriebe
  • Lieferdienste

 

Sonderregelung für kleine Betriebe

Eine Ausnahme gibt es für Betriebe, die weniger als 5 Mitarbeiter:innen beschäftigen und deren Verkaufsfläche kleiner als 80 Quadratmeter ist. Diese beiden Kriterien gelten kumulativ, d.h. beide müssen erfüllt sein; ist nur eine der Voraussetzungen erfüllt, ist keine Ausnahme möglich. Betriebe für die die Ausnahme gilt, müssen keine eigene Mehrweglösung anbieten. Allerdings sind sie dazu verpflichtet, die bestellten Speisen und Getränke auf Wunsch in Verpackungen zu befüllen, die von den Kund:innen mitgebracht werden. Die Ausnahme gilt zum Beispiel für Kioske, Imbisse, Food-Trucks und Spätkauf-Läden.

Kleine Unternehmen, die die Sonderregelung in Anspruch nehmen können, haben bestimmte Informationspflichten. Sie müssen ein Schild oder eine Tafel aushängen, die gut sichtbar und gut lesbar ist und den Hinweis enthält, das kundeneigene Becher und Behälter befüllt werden können.

Aber Achtung: Manche Betriebe können von dieser Sonderregelung keinen Gebrauch machen. Dabei handelt es sich um Einrichtungen, deren Verkaufsflächen unter 80 Quadratmetern liegt, die aber zu einem größeren Unternehmen gehören, zum Beispiel einer Bäckereikette. Hier zählt die gesamte Firma, in dem meist deutlich mehr als 5 Mitarbeiter:innen tätig sind.

Formel zur Berechnung der Mitarbeiteranzahl und Verkaufsfläche
Fünf Mitarbeiter heißt nicht fünf Personen. Denn nur Vollzeit-Mitarbeiter:innen werden mit dem Faktor 1,0 gewertet. Für Teilzeitkräfte bis 20 Stunden Wochenarbeitszeit gilt der Faktor 0,5, für Teilzeitkräfte bis 30 Stunden der Faktor 0,75. Auch die Verkaufsfläche ist mitunter größer als gedacht, zählen für die Berechnung nicht nur Innenräume, sondern auch saisonal genutzte Flächen, Außenbereiche und sonstige Sitz- bzw. Aufenthaltsbereiche für Kund:innen.

 

Keine Mehrwegpflicht für Pizzakartons

Interessant wird es, wenn man sich in die Feinheiten des Verpackungsgesetzes vertieft. Für die Gastronomie wird dabei sichtbar: Nicht alle Einwegverpackungen müssen eine Mehrwegalternative zur Seite gestellt bekommen. Denn im Grund sind vor allem solche Gefäße betroffen, aus denen man die Speisen und Getränke direkt verzehren kann und die dann gleich wieder im Abfall landen. Ein zweites Kriterium ist, dass diese Verpackungen teilweise oder ganz aus Kunststoff bestehen:

  • Pappbecher für Kaffee, aber zum Beispiel auch für Eis, besitzen auf der Innenseite eine dünne Kunststoffschicht – hier musst du eine Mehrweg-Option anbieten.
  • Pizzakartons bestehen nur aus Pappe – sie sind nicht von der Mehrwegpflicht betroffen.
  • Einwegtüten und Einweg-Folienverpackungen, zum Beispiel für Brötchen und belegte Sandwiches sind ebenfalls ausgenommen – die Verpackung dient auch zur Aufbewahrung.

 

Was droht bei Nichteinhaltung des Verpackungsgesetzes?

Verstöße von Gastronom:innen gegen das Verpackungsgesetzes werden von den zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslandes verwaltungs- und zivilrechtlich verfolgt. Bußgelder werden in drei Stufen erhoben: Je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit musst du bis zu 10.000 Euro, bis zu 100.000 Euro und für manche Vergehen sogar bis zu 200.000 Euro Strafe zahlen. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn du Mehrweg-Mengen nicht oder falsch meldest bzw. Verpackungen ohne Registrierung nutzt. Die Nachweispflicht verlangt erhöhte Aufmerksamkeit, da allein hierfür bis zu 100.000 Euro Strafe drohen.

Nachweispflicht: Hersteller und Vertreiber von Verpackungen müssen immer bis zum 15. Mai eines Jahres die Mengen an Verpackungen dokumentieren, die sie im vorherigen Kalenderjahr in Verkehr gebracht bzw. zurückgenommen und verwertet haben. Der Nachweis muss in nachprüfbarer Form erfolgen, zudem muss er aufgeschlüsselt werden nach Masse (in Kilogramm) und Materialart (Glas, Papier/Pappe/Karton, Eisenmetalle, Aluminium, Kunststoffe, Verbundverpackungen, Naturmaterialien) – jeweils einmal für die Ausgabe und einmal für die Rücknahme/Verwertung. Die Dokumentation ist auf Anfrage einer zuständigen Behörde herauszugeben. Über den konkreten Aufbau des Nachweises macht das Verpackungsgesetz keine Vorgaben.

 

So kannst du die Mehrwegpflicht für die Gastronomie umsetzen

Grundsätzlich stehen dir mehrere Arten offen, um die Anforderungen des Verpackungsgesetzes in der Gastronomie umzusetzen. Du kannst eigene Mehrwegbehälter verwenden (Inselsystem) oder dich einem lokalen bzw. überregionalen Pfandsystem anschließen (Verbund- bzw. Poolsystem). Wir stellen dir die unterschiedlichen Varianten und ihre jeweiligen Eigenschaften genauer vor.

Mehrwegsysteme auf einen Blick

  Inselsystem Verbundsystem Poolsystem
Eigentümer Gastronomiebetrieb Zusammenschluss lokaler / regionaler Gastronomiebetriebe Gewerblicher Anbieter
Kosten Anschaffungskosten, Reinigungskosten Anteilige Anschaffungskosten / monatlicher Pauschalbetrag für Mitgliedschaft, Reinigungskosten Monatlicher Pauschalbetrag an Poolsystembetreiber, Reinigungskosten
Rückgabe Pfand, teilweise Vertrauensbasis Pfand Pfand (teilweise über QR-Code)
Rücknahme Nur im ausgebenden Gastronomiebetrieb Bei allen teilnehmenden Gastronomiebetrieben in der Stadt / Region Bei allen am Poolsystem beteiligten Gastronomiebetrieben
Reinigung Im ausgebenden Gastronomiebetrieb Im annehmenden Gastronomiebetrieb, gemeinsame Spülküche, externer Dienstleister Im annehmenden Gastronomiebetrieb, externer Dienstleister
Verbreitungsgebiet Auf Gastronomiebetrieb beschränkt Lokal / regional (Stadt und Umland) Deutschlandweit

 

Auch DISH bietet ein eigenes Mehrwegsystem für Gastronom:innen an. Entdecke die Mehrweglösung DISH Seal dein Rundum-Sorglos-Partner für die nachhaltige Ausgabe von Speisen und Getränken.  

 

Verbundsystem

In vielen Städten und Gemeinden haben sich in den vergangenen Monaten und Jahren lokale bzw. regionale Initiativen gebildet. Die ersten brachten Mehrwegpfandbecher für Kaffee in Umlauf, zu den Partnern zählten vor allem Bäckereien oder Tankstellen. Der Becher wird in der jeweiligen Stadt, häufig auch im direkten Umland, ausgegeben und kann dann beim Kauf eines Heißgetränks ausgeliehen werden. Dafür wird ein Pfand fällig, der in allen Partner-Einrichtungen in der Region eingelöst werden kann.

Viele lokale und regionale Anbieter haben sich in der Zwischenzeit stärker professionalisiert, unter anderem auch aufgrund lokaler Förderungen oder durch die Unterstützung der kommunalen Abfallentsorger. Einige Initiativen bieten mittlerweile nicht nur Kaffeebecher, sondern auch weitere Mehrweg-Gefäße an. Gerade in Markthallen mit mehreren gastronomischen Betrieben sind solche Systeme immer häufiger zu finden. Zudem haben sich regionale Netzwerke gebildet, in denen sich die Partner-Gastronom:innen auch gegenseitig unterstützen.

Für die Teilnahme am Verbundsystem muss man meist einen monatlichen Pauschalbetrag zahlen, andere Systeme legen die Anschaffungskosten für die gemeinsam genutzten Behälter anteilig auf die Mitglieder um. Die Reinigung erfolgt in der Regel im jeweiligen Unternehmen, manche Initiativen betreiben eine gemeinsame „Spülküche“ oder beauftragen einen externen Dienstleister.

 

Poolsystem

Besonders einfach ist die Handhabung von Mehrweggefäßen, wenn du dich einem überregionalen Poolsystem anschließt. Dabei handelt es sich üblicherweise um einen gewerblichen Anbieter, der dir alle benötigten Gefäße wie Becher, Teller, Schüsseln und Deckel zur Verfügung stellt, der dir Info- und Werbematerialien zur Verfügung stellt und dich um die alles Wichtige rund um das jeweilige System berät.

Für die Leistungen zahlst du meist eine feste monatliche Gebühr. Manche Anbieter setzen auch auf Pay per Use, hier wird für jeden Ausleihvorgang ein bestimmter (Cent-)Betrag fällig. Im Gegenzug stellt der Pool-Anbieter sicher, dass die hygienische und mechanische Eignung des Geschirrs und der Behälter gegeben ist. Das entlastet dich enorm, weil defekte Gefäße auf Kosten des Anbieters ausgetauscht werden. Du musst nur noch entscheiden, welche und wie viele Schalen und Becher du bestellen möchtest. Dafür wird ebenfalls ein Pfand erhoben, den du aber bei der Ausgabe der Gefäße auf deine Kund:innen umlegen kannst.

Der große Vorteil des Poolsystems ist, dass deine Kund:innen die geliehenen Gefäße bei jedem Partner-Unternehmen zurückgeben können – in der Regel deutschlandweit. Die Reinigung benutzter Gefäße erfolgt häufig bei dir im Betrieb. Mitunter sind auch externe Dienstleister, die vom Poolsystem-Betreiber beauftragt werden, dafür verantwortlich.

Ausleihe und Rückgabe per App
Die Digitalisierung vereinfacht die Ausgabe und Rücknahme von Mehrweg-Gefäßen. Daher setzen viele Poolsysteme auf eine eigene App zur Pfand-Abwicklung. Deine Kund:innen müssen sich einmalig bei der App anmelden und ein Konto erstellen. Wollen deine Gäste ihre Speisen in einem Mehrweg-Gefäß mitnehmen, wird der QR-Code auf der Schale oder dem Becher gescannt und das hinterlegte Kundenkonto mit dem Pfand belastet. Bei Rückgabe des Geschirrs erfolgt dann erst die Erstattung.

 

Inselsystem

Anstatt mit einem lokalen oder überregionalen Anbieter zusammenzuarbeiten, kannst du auch eigene Mehrwegbehälter anbieten. Die Gefäße werden in der Regel ebenfalls gegen Pfand abgegeben, manchmal auch auf Vertrauensbasis (vor allem bei Stammgästen).

Auf ein eigenes System zu setzen ist vor allem dann sinnvoll, wenn es keine geeigneten Kooperationslösungen in der Nähe gibt oder du alle entscheidenden Punkte in der Hand behalten möchtest (Größe, Material, …). Das trifft vor allem auf Gastronomieketten (z.B. Bäckereien) oder auch Cateringunternehmen zu, die aus den Mehrweggefäßen eine Werbefläche machen wollen und beispielsweise sämtliche Behälter mit dem Firmenlogo versehen (Branding!).

Die Abläufe im alltäglichen Betrieb (von Ausgabe über Annahme bis Reinigung) ähneln denen von Poolsystemen. Allerdings können die Gefäße nur bei dir zurückgegeben werden. Zudem trägst du allein sämtliche Anschaffungs- und Austauschkosten. Auch Reinigungskosten musst du allein zahlen.

 

Mehrwegsysteme im Alltag: Das ist für dich als Gastronom:in wichtig

Ein Punkt, der für die Gastronomie besonders relevant ist: Im Verpackungsgesetz ist festgeschrieben, dass die Mehrwegvariante nicht teurer sein darf als die Einwegverpackung. Du darfst also nicht einfach Mehrweggefäße nur zum Kauf anbieten, sondern musst dir ein System für die Aus- und Rückgabe der Gefäße überlegen.

Die einfachste Möglichkeit dazu ist das Pfandsystem. Dabei sollte das Pfand für ein Gefäß selbstverständlich nicht niedriger sein als der entsprechende Anschaffungspreis. So bleibst du nicht auf den Kosten sitzen, wenn Gefäße nicht zurückgegeben werden und du sie nachkaufen musst.

 

Hygienevorschriften für Mehrweggefäße

Mehrweggefäße und Hygiene schließen sich nicht aus. Entscheidend ist, dass dein Personal gut im Umgang mit den Gefäßen geschult ist und sich bei Befüllung und Rückgabe an die entsprechenden Hinweise hält. Der wichtigste Punkt ist, dass du als ausgebender Betrieb für die Sicherheit der in den Verkehr gebrachten Lebensmittel verantwortlich bist. Daher musst du die einschlägigen Regeln, die für deinen normalen Betriebsablauf gelten, auch bei Mehrweggefäßen (eigene oder von den Gästen mitgebracht) unbedingt einhalten:

  • Benutzte und ungereinigte Gefäße dürfen nicht in die Nähe von leicht verderblichen Lebensmitteln gelangen. Verdorbene Essensreste oder Schimmelsporen können Keime oder Verschmutzungen in deiner Küche bringen. Errichte daher für die Rück- oder Übergabe eine „Brückenzone“, zum Beispiel einen Sammelkorb oder ein Tablett außerhalb des hygienischen Bereichs, wo die Gefäße auch bis zur Reinigung gelagert werden können.
  • Vermeide den direkten händischen Kontakt mit den Gefäßen. Für die Befüllung solltest du bzw. dein Personal Kellen oder Kännchen verwenden. Die Übergabe sollte auf einem Tablett erfolgen. Ist händischer Kontakt nicht zu verhindern, muss sich dein Personal anschließend die Hände waschen.
  • Vor der Annahme solltest du bzw. dein Personal eine Sichtprüfung vornehmen. Schon gleich bei der Rückgabe solltest du überprüfen, dass die Behälter möglichst leer und intakt sind. Gefäße mit Speiseresten oder angetrockneten Verschmutzungen müssen separat gelagert werden. Behälter, die defekt sind oder in denen offensichtlich etwas anderes als Lebensmittel aufbewahrt wurden (Zweckentfremdung), sind sofort auszusortieren.
  • Du musst zu stark verschmutzte Gefäße nicht akzeptieren. Deine Gäste bringen eigene Mehrweggefäße mit, die aber offensichtlich sehr verschmutzt sind? Dann kannst du das Befüllen mit einem Hinweis auf geltende Hygieneregeln zurückweisen.

Werden die Behältnisse vorschriftsmäßig gereinigt und kannst du den Spülvorgang in die normalen Abläufe deines Betriebes integrieren, hältst du die Hygieneregeln für Mehrweggefäße fast schon „automatisch“ ein.

 

Das Pfandsystem in der Kasse implementieren

Da das Pfand nicht zum Umsatz gehört, wird er in der Regel auf ein eigenes Konto gebucht, häufig „Erlöse Leergut“ oder ähnlich benannt. Bei ausgegebenen Essen wird die Position „Pfand eingenommen“ gebucht, bei zurückgenommenen Behältern die Position „Pfand ausgegeben“.

 Pfandgelder sind umsatzsteuerpflichtig
Bei Pfandgeldern wird zwischen Transportbehältnissen und Warenumschließungen unterschieden. Als Transportbehältnisse gelten Verpackungen, die Transport, Lagerung oder Präsentation von Waren vereinfachen, zum Beispiel Paletten oder Frischekisten. Warenumschließungen sind Behälter, die direkt für den Transport von Lebensmitteln notwendig sind. Hierbei sind auch To-Go- und Take-Away-Bestellungen mitinbegriffen. Das eingenommene Pfandgeld wird als umsatzsteuerliche Lieferung betrachtet, die Rückzahlung als Entgeltminderung. Am Jahresende wird das Saldo und daraus die fällige Umsatzsteuer berechnet.

 

Worauf du bei deinem Mehrwegsystem achten musst

Entscheidend bei der Einführung eines Mehrwegsystems in deinem Café oder Restaurant gemäß Verpackungsgesetz ist, dass du die Gefäße sorgfältig auswählst. Nimm dir ruhig Zeit und vergleiche die verschiedenen Lösungen genau miteinander. Neben funktionalen Anforderungen (beispielsweise die Lebensmittelzertifizierung) und dem Preis spielen gerade bei Mehrwegverpackungen auch Nachhaltigkeitsaspekte (wie Material und Recycling-Fähigkeit) eine wichtige Rolle.

 

Lebensmittelzertifizierung

Mehrweggefäße müssen für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet (frei von Schadstoffen!) und entsprechend zertifiziert sein. Noch gibt es keine eindeutigen Vorgaben, etabliert ist das EU-weit gültige Glas-Gabel-Symbol. Eine Besonderheit ist, dass die Regelung nur für Behälter gilt, wenn ein bestimmter Mindestabstand zwischen Füllgut und Deckel sichergestellt ist.

Achte darauf, dass auch der Deckel zertifiziert ist, da es während des Transports immer zu einer Berührung von Lebensmitteln und Deckel kommen kann.

 

Größe

Vorgeschrieben ist, dass es für alle angebotenen Größen von Speisen und Getränken zum Mitnehmen eine entsprechende Mehrweg-Lösung gibt. Wenn du zum Beispiel den Kaffee to go in den Varianten 200 / 400 / 600 ml anbietest, brauchst du Mehrwegbecher in allen drei Größen.

 

Spülmaschinenfestigkeit

Achte darauf, dass die Mehrwegbehälter auch gemäß DIN-Norm geprüft sind, damit sie bei den hohen Betriebstemperaturen von gastronomischen Spülmaschinen (ca. 85 bis 90°C) ihre Form behalten. Du erkennst das offizielle Zertifikat am Wasserstrahl-Symbol. Die Zahl oben gibt an, wie viele Spüldurchläufe das Mehrweggefäß unbeschadet übersteht.

Achte darauf, dass die Gefäße mindestens 500 Durchläufe in der Spülmaschine aushalten.

 

Stapelbarkeit

Die Gefäße sollten ineinander stapelbar (nestbar) sein, damit du beim Lagern und während des Transports von leeren Boxen nicht so viel Platz brauchst. Die Verpackungen sollten zudem auch mit geschlossenem Deckel gut stapelbar sein, damit deine Kund:innen mehrere Boxen in befülltem Zustand gut und sicher nach Hause bringen können.

 

Auslaufsicherheit

Die Gefäße müssen ein einfaches, aber zugleich sicheres Verschlusskonzept besitzen. Dies kann durch unterschiedliche Technologien realisiert werden, zum Beispiel durch einen Silikonring oder durch Deckel aus elastischen Kunststoffen, die den Behälter fest umschließen.

Die nachhaltigste Variante sind Deckel aus härteren Kunststoffen, die sich in den Behälter einklicken. Allerdings sind diese Mehrweggefäße auch recht teuer.

 

Langlebigkeit

Damit Mehrweggefäße eine gute Umwelt- und Klimabilanz erreichen, müssen häufig eingesetzt werden können. Daher sollten die Gefäße möglichst robust sein.

Achte bei der Produktauswahl auf Kriterien wie Kratz- und Bruchfestigkeit sowie Farbechtheit.

 

Farbauswahl

Die Farbe der Mehrweggefäße passen im besten Fall zum Farbschema deines Betriebs. Mitunter hängt der richtige Farbton aber auch von den Lebensmitteln ab, die in den Gefäßen ausgegeben werden. Bei Gerichten mit Curry, Kurkuma oder stark färbenden Gewürzen solltest du unbedingt darauf achten, dunklere Gefäße zu verwenden – oder zumindest solche, die die Farben nicht aufnehmen.

 

Materialauswahl

Gängige Materialien für Mehrweggefäße sind Glas, Edelstahl und Kunststoff. Jedes Material hat eigene Vor- und Nachteile. Glas ist leicht zu reinigen und gut zu recyclen, hat aber Probleme bei der Bruchfestigkeit. Edelstahl punktet mit geringem Gewicht und hoher Robustheit, lässt sich aber nur mit hohem Energieeinsatz aufbereiten. Kunststoffe sind ebenfalls leicht und normalerweise recht langlebig, können aber nur als Monomaterialien (es wird nur ein Kunststoff verwendet) dem Recycling gut zugeführt werden.

 

Mehrwert mit System: Mehrwegverpackungen lohnen sich für Gastronom:innen

Die vom Verpackungsgesetz für die Gastronomie eingeforderte „Mehrweg-Pflicht“ ist ein Fakt, um den du als gastronomischer Betrieb mit mehr als 80 Quadratmetern Verkaufsfläche und 5 (Vollzeit-) Mitarbeiter:innen nicht herumkommst. Doch die Einführung eines Mehrwegsystems bietet für dich auch sichtbare Chancen.

  • Du leistest einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz!
  • Durch das Pfandsystem erzielst du eine starke Kundenbindung!
  • Mit eigenen Mehrweg-Gefäßen (Branding!) kannst du deine Markenbekanntheit steigern!
  • Durch die Bereitstellung nachhaltiger Verpackungslösungen erschließt du neue Kundengruppen!
  • Schon mit wenigen Take-Away-Speisen und Getränken to go im Mehrweg sparst du gegenüber herkömmlichen Einwegverpackungen bares Geld!

 

Und welches Mehrwegsystem ist nun die beste Wahl für mein Restaurant oder Café?

Pauschal lässt sich die Frage nicht beantworten. Denn das Verpackungsgesetz schreibt deinem Restaurant oder Café nur vor, dass du Mehrwegverpackungen anbieten musst. Wie du das erreichst, hängt von deinen Vorstellungen sowie den Bedingungen deines gastronomischen Betriebes ab. Grundsätzlich kommen alle drei vorgestellten Mehrwegsysteme in Frage. Welches die beste Wahl für dich ist, hängt davon ab, wie du Vor- und Nachteile jedes Systems gewichtest.

  Inselsystem Verbundsystem Poolsystem
Vorteile Freie Wahl bei Material und Design, eigenes Logo auf Gefäßen möglich, enge Kundenbindung Geteilte Anschaffungskosten, regionales Erscheinungsbild, mehrere Rückgabestellen Alles aus einer Hand, Gefäße werden bei Verlust nachgeliefert, viele Rückgabestellen
Nachteile Hohe Anschaffungskosten, Verlustrisiko (nicht zurückgegebene Gefäße müssen ersetzt werden), nur eine Rückgabestelle Monatliche Gebühr, Material und Design nur in Abstimmung mit lokalen Gastronomiebetrieben Monatliche Gebühr, Material und Design werden vom Anbieter vorgegeben

 

Fazit: Mehr Mehrweg, weniger Müll – dank neuem Verpackungsgesetz

Die Einführung der Mehrwegpflicht in der Gastronomie bedeutet für viele Betriebe eine Umstellung, bei der ein gewisser Aufwand sich nicht vermeiden lässt. Langfristig gesehen kann sich jedoch eine Menge zum Positiven verschieben: Da der Einsparung von Verpackungsmüll eine hohe Relevanz zukommt, leisten Restaurants und Cafés mit den Mehrwegverpackungen einen wertvollen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Zudem bietet sich für gastronomische Betriebe durch die Mehrwegpflicht die Möglichkeit, sich selbst als nachhaltiges Unternehmen zu positionieren und damit auch die immer größer werdende Gruppe von ökologisch bewussten Kund:innen für sich zu gewinnen.

Als Gastronom:in hast du bei der Einführung einer Mehrweglösung die Wahl zwischen drei Systemen. Dabei bedeutet gerade die Teilnahme an einem Poolsystem für dich eine enorme Erleichterung: Die Mehrwegverpackungen entsprechen aktuellen Standards und haben ihre Praxistauglichkeit bereits unter Beweis gestellt. Zudem können sie einfach und schnell in bestehende Geschäftsabläufe integriert werden. Auch fallen Aufwand und Kosten für die Einführung geringer als bei den anderen Varianten aus.

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