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Fachwissen

Trinkgeld in der Gastronomie: Das musst du wissen

DISH
Oktober 2022

Gäste sitzen gut gelaunt am Tisch

 

In Deutschland ist es gängig, etwa fünf bis zehn Prozent des Rechnungsbetrages als Trinkgeld zu geben. Aber wem gehört das Trinkgeld? Aufteilen oder nicht aufteilen? Und ist es eigentlich steuerfrei? Das sind die wohl meistgestellten Fragen, wenn es ums Trinkgeld in der Gastronomie geht. Für Gastronom:innen gibt es hierfür klare juristische Antworten. Wir haben sie in diesem Artikel für dich aufbereitet und zusammengefasst.

 

Muss das Trinkgeld in der Gastronomie versteuert werden?

Es gehört einfach zum guten Ton, in der Gastronomie Trinkgeld zu geben. Fünf bis zehn Prozent des Rechnungsbetrages an Trinkgeld sind in Deutschland üblich. Rein steuerrechtlich wird das Trinkgeld vom Gesetzgeber als eine persönliche und freiwillige Zuwendung Dritter (Gäste) an die Arbeitnehmenden (Belegschaft) verstanden. Dies wird in §107 der Gewerbeordnung festgehalten.

Diese Zuwendung basiert auf der Zufriedenheit mit Service, Küche und dem allgemeinen Erlebnis und ist nicht Teil des Arbeitslohns. Folglich werden weder Umsatzsteuer, Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge auf das Trinkgeld entrichtet. Es ist nicht nur untersagt, dass Trinkgelder mit der Vergütung verrechnet werden, auch ein Ersetzen der Vergütung durch Trinkgelder ist verboten. Die Regelung vom steuerfreien Trinkgeld in der Gastronomie wurde im Jahr 2002 eingeführt.

Eine Ausnahme gibt es aber: Erhältst du als Gastronom oder Gastronomin Trinkgeld, ist es per Gesetz nicht steuerfrei. Hierbei handelt es sich nämlich um eine Betriebseinnahme, die in jedem Fall versteuert werden muss.

 

Wem gehört das Trinkgeld?

Als Gastronom oder Gastronomin weißt du, was es bedeutet, deine Gäste zufriedenzustellen. Dazu gehören unter anderem ein außergewöhnlich guter sowie aufmerksamer Service und leckere Speisen und Getränke. In der Gastronomie wird das Trinkgeld aus Zufriedenheit mit eben diesen Leistungen gegeben. An der Erbringung sind aber nun mehrere Parteien aus deiner Belegschaft beteiligt. Zum Beispiel:

  • Koch oder Köchin
  • Kellner oder Kellnerin
  • Spülkräfte

Wem gehört also das Trinkgeld in der Gastronomie? Sind es die Kellner:innen, die den direkten Kontakt mit den Gästen haben und für die Dauer deren Besuches eine Beziehung zu ihnen aufbauen? Doch ohne die Köch:innen würde es kein Essen für die Gäste geben und ohne die Spülkräfte keine sauberen Teller. Es ist also ein Zusammenspiel aus deinen Mitarbeitenden, die das Trinkgeld beeinflussen können. Der (vermeintlich) einfachste Weg wäre es, dass deine Servicekräfte ihr Trinkgeld zu 100 Prozent selbst behalten dürfen. Diese Option erfordert keinen Verteilungsschlüssel für das Trinkgeld.

Übrigens: Trinkgeld darf nicht für das Ausgleichen von Differenzen in der Kasse verwendet werden.

 

Zwei faire Verteilungsschlüssel für das Trinkgeld

Für eine andere Aufteilung des Gastronomie-Trinkgeldes bieten sich dir noch zwei weitere Lösungen an:

  • Du teilst das gesamte Gastronomie-Trinkgeld unter deinem Team gleich auf. Ein besonders fairer Verteilungsschlüssel für das Trinkgeld wäre in diesem Fall eine Verteilung pro Arbeitsschicht, pro Tag oder pro Woche.
  • Du verteilst das Trinkgeld so, dass die eine Hälfte an deine Kellner:innen geht und die andere Hälfte der Küche zusteht. So schaffst du für deine Servicekräfte den Anreiz, einen besonders guten Service zu leisten, und deine restlichen Mitarbeitenden bekommen trotzdem Aufmerksamkeit für ihre Leistungen.

Eine faire Verteilung des Trinkgeldes ist eine Form der Anerkennung für deine Mitarbeiter:innen. Außerdem hast du mit einer fairen Verteilung ein gutes Argument, neues Personal von deinem deinem Restaurant zu überzeugen und gute Leute langfristig im Betrieb zu halten. Du schaffst dir damit also eine weitere Möglichkeit, dem Personalmangel in der Gastronomie entgegenzuwirken. Auch mit dem Zahlen von Zuschlägen für das Arbeiten an Feiertagen, Sonntagen oder in der Nacht, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen, kannst du als Mitarbeiter-Benefit für deinen Betrieb verwenden.

Wichtig ist nur zu beachten, dass deinen Servicekräften grundsätzlich das Gastronomie-Trinkgeld per Gesetz zusteht – außer während des Urlaubes und bei Krankheit. Welche Entscheidung du als Gastronom oder Gastronomin triffst, ist dir als Chef oder Chefin selbst überlassen. Du kannst die Aufteilung transparent beeinflussen, indem du dich mit deinem Team auf eine einvernehmliche Regelung einigst – am besten direkt im Vorstellungsgespräch, im Arbeitsvertrag und, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt, bei Mitarbeiterversammlungen. Wenn du im Arbeitsvertrag keine Regelung für das Trinkgeld aufgenommen hast, steht den Servicekräften der hundertprozentige Selbstbehalt des Trinkgeldes zu.

Mehr Fakten (und einige Mythen) rund ums Trinkgeld haben wir dir in diesem Video zusammengestellt:

 

Grundlage für ein gutes Trinkgeld? Rundum zufrieden sein mit deinem Service!

Die Zufriedenheit deiner Gäste beginnt bereits, bevor sie deinen Gastronomiebetrieb persönlich betreten haben. Ist beispielsweise eine hochwertige Online-Präsenz gegeben? Mit einer Gastronomie-Website, die du mit DISH Starter erstellst, wirst du online sichtbar und gefunden.

Was ebenfalls wichtig ist: Speisekarte und Infos über deinen Betrieb werden gerne von neuen Gästen abgerufen. Können sie außerdem schnell und unkompliziert bei dir reservieren? Das Reservierungssystem DISH Professional Reservation wurde so entwickelt, dass du rund um die Uhr für deine Gäste erreichbar bist. Du verpasst keine Reservierungen und kannst den Fokus auf einen hervorragenden Service legen.

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