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Fachwissen

Sperrstunde in der Gastronomie: Das Wichtigste auf einen Blick

DISH
Juli 2024

Laute Musik, lebhafte Diskussionen und klirrende Gläser – vor allem im Laufe des Abends kann die Geräuschkulisse in gastronomischen Betrieben schnell ansteigen. Doch hinter den Kulissen dieser lebendigen Szenerie stehen Regeln und Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass die Nachtruhe respektiert wird. Eine dieser Vorschriften ist die sogenannte Sperrstunde. Was es damit genau auf sich hat und welchen Einfluss die Sperrstunde auf die Außengastronomie hat, erklären wir dir in diesem Artikel. 

Was ist die Sperrstunde in der Gastronomie?

Die Sperrstunde ist eine gesetzliche Regelung, die den Zeitpunkt festlegt, zu dem gastronomische Betriebe für den Publikumsverkehr schließen müssen. Der Hauptzweck der Sperrstunde besteht darin sicherzustellen, dass der Lärm und die Aktivitäten, die mit einem Gastronomiebetrieb verbunden sind, zu einer angemessenen Zeit eingestellt werden, um die Nachtruhe der Anwohner:innen zu schützen.

Übersicht über die Sperrstunde in den verschiedenen Bundesländern

Nach dem Gaststättengesetz sind die einzelnen Bundesländer für die Festlegung der Sperrstunde zuständig. In den meisten Bundesländern wurde die nächtliche Gastro-Sperrstunde bereits weitgehend abgeschafft. In den Bundesländern, in denen die Sperrstunde in der Gastronomie noch existiert, sind der genaue Beginn und die Dauer der Sperrzeit unterschiedlich.

Darüber hinaus besteht auch auf kommunaler Ebene die Möglichkeit, dass einzelne Städte und Gemeinden eigene Sperrzeiten für die Gastronomie festlegen. Durch entsprechende Verordnungen können die Sperrzeiten vorverlegt, verlängert oder aufgehoben werden.

In den folgenden Bundesländern, in denen eine Sperrstunde gilt, gelten gemäß den Verordnungen folgende Regelungen:

  • Baden-Württemberg: Zwischen 3.00 und 6.00 Uhr; in der Nacht zum Samstag und zum Sonntag zwischen 5.00 und 6.00 Uhr.
  • Bayern: Zwischen 5.00 und 6.00 Uhr.
  • Hamburg: Zwischen 5.00 und 6.00 Uhr.
  • Hessen: Zwischen 5.00 und 6.00 Uhr.
  • Nordrhein-Westfalen: Zwischen 5.00 und 6.00 Uhr.
  • Rheinland-Pfalz: Zwischen 5.00 und 6.00 Uhr; in der Nacht zum Samstag, zum Sonntag und zu gesetzlichen Feiertagen ist die Sperrzeit aufgehoben.
  • Saarland: Zwischen 5.00 und 6.00 Uhr.
  • Sachsen: Zwischen 5.00 und 6.00 Uhr.

Keine gesetzliche Sperrstunde existiert in den folgenden Bundesländern:

  • Berlin
  • Bremen
  • Brandenburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

 

Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen gegen die Sperrzeit in der Gastronomie

Die Nichteinhaltung der Sperrzeit kann für dich als Gastronom:in rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit. Folgende Konsequenzen können bei Nichteinhaltung der Gastro-Sperrstunde drohen:

  • Bußgelder:
    Bei Verstößen gegen die Sperrzeitregelung können Bußgelder von bis zu mehreren Tausend Euro verhängt werden.
  • Verlängerung der Sperrzeiten:
    Als präventive Maßnahme im Bereich des Lärmschutzes können die Ordnungsbehörden auch die Sperrzeiten verlängern. Dieser Ansatz zielt darauf ab, mögliche Störungen durch den Geschäftsbetrieb weiter zu minimieren.
  • Entzug der Konzession:
    In besonders schwerwiegenden Fällen ist es auch möglich, dass dir die zuständige Behörde die Gaststättenerlaubnis entzieht. Diese drastische Konsequenz wird in der Regel jedoch erst dann in Betracht gezogen, wenn es sich um wiederholte Verstöße handelt und vorherige Maßnahmen keine ausreichende Wirkung gezeigt haben.

Sonderregelungen zum Lärmschutz in der Außengastronomie

Neben der allgemeinen Sperrstunde gelten zur Eindämmung von Lärm, durch den andere (erheblich) belästigt werden, auch für die Außengastronomie besondere Vorschriften. Diese Regelungen gelten explizit für Außensitzplätze vor Schank- und Speisewirtschaften sowie angrenzende Biergärten.

Als Orientierungshilfe gelten das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Nach diesen Vorschriften gilt, dass

  • in der Außengastronomie grundsätzlich keine Musikanlagen oder vergleichbare Beschallungen erlaubt sind.
  • die bundesweite Nachtruhe eingehalten werden muss, die in der Regel von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt.

Die Immissionsrichtwerte variieren je nach Standort und sind sowohl von der Tages- als auch von der Nachtzeit abhängig. So ist z. B. für Gaststätten die zulässige Lautstärke in einem Wohngebiet niedriger angesetzt als in einem dörflichen Gebiet:

Ort  Tags dB(A)  Nachts dB(A) 
Gewerbegebiete  65  50 
Urbane Gebiete  63  45 
Misch-, Kern- und Dorfgebiete  60  45 
Allgemeine Wohngebiete  55  40 
Reine Wohngebiete  50  35 
Kurgebiete, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten  45  35 

 

Im Allgemeinen führen diese Richtwerte in der Praxis dazu, dass die Außengastronomie häufig zu einer bestimmten Uhrzeit geschlossen wird, während der Innenbetrieb der Gaststätte weiterläuft. Je nach Bundesland sind jedoch verlängerte Öffnungszeiten für die Außengastronomie zwischen 22.00 und 24.00 Uhr zulässig.

Regelungen zum Lärmschutz in der Innengastronomie

Im Zusammenhang mit der Lautstärke sind auch im Bereich der Innengastronomie behördliche Auflagen von großer Bedeutung, da auch hier die Einhaltung der Nachtruhe gewährleistet sein muss. Insbesondere bei Gaststätten, die sich in älteren Gebäuden befinden, kann es aufgrund der häufig nicht ausreichenden Schalldämmung zwischen der Gaststätte und den angrenzenden Wohnungen bereits bei einem normalen Betrieb zu erheblichen Problemen kommen.

Entscheidend ist auch hier die Einhaltung der Immissionsrichtwerte, deren Überschreitung zu bestimmten Auflagen führen kann, wie zum Beispiel:

  • Begrenzung der Lautstärke von Musikanlagen
  • Verbesserung des Schallschutzes
  • Beschränkung der Betriebszeiten

Bei Nichteinhaltung dieser Auflagen drohen ähnliche rechtliche Konsequenzen wie bei Nichteinhaltung der Sperrzeit. Dies können Bußgelder oder im schlimmsten Fall der Entzug der Betriebserlaubnis sein. Du solltest daher unbedingt darauf achten, die Lärmschutzvorschriften sowohl innerhalb als auch außerhalb deines gastronomischen Betriebes strikt einzuhalten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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