Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Wichtige Änderungen ab 2024
DISH
Februar 2024
Seit 2024 beträgt der Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie wieder 19 %. Diese Änderung hat bedeutende Auswirkungen auf viele Gastronomiebetreibende, die nun vor der Herausforderung stehen, ihre Preise neu zu kalkulieren und ihre Geschäftsbetriebe entsprechend der steigenden Kosten anzupassen. Wir geben dir einen Überblick darüber, welche Änderungen die Erhöhung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie mit sich bringt. Zudem findest du hilfreiche Tipps, wie du deinen Betrieb optimal dafür aufstellst.
Anhebung der Umsatzsteuer in der Gastronomie ab 2024
Seit dem 1. Januar 2024 gilt für Speisen in der Gastronomie wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 %. Dieser war Mitte 2020 auf 7 % gesenkt worden, um die Gastronomie während der wirtschaftlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise zu unterstützen. Die Senkung der Mehrwertsteuer war jedoch nur bis zum 31.12.2023 befristet.
Dabei galt die steuerliche Begünstigung insbesondere für den Verzehr vor Ort – Speisen zum Mitnehmen, per Lieferservice sowie Getränke unterliegen grundsätzlich einer Besteuerung von 7 %.
Wann wird in der Gastronomie welche Umsatzsteuer fällig?
Die Änderung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie und die Frage, wann 7 % oder 19 % Umsatzsteuer anfallen, kann mitunter sehr komplex sein. Um die richtigen Mehrwertsteuersätze anzuwenden und in der Buchhaltung korrekt zu verbuchen, ist eine genaue Unterscheidung jedoch unerlässlich. In diesem Zusammenhang ist eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen:
Gastronomiebetrieb mit/ohne Sitzgelegenheiten
Wenn du Serviceleistungen und Sitzgelegenheiten anbietest, beispielsweise in einem Restaurant, einer Bar oder einem Café, muss eine Umsatzsteuer in Höhe von 19 % abgeführt werden. Bietest du dagegen nur Stehtische oder keine Sitzmöglichkeiten an, so liegt der Steuersatz bei 7 %.
Speisen zum Mitnehmen
Für Speisen, die Gäste mitnehmen oder per Lieferservice oder Catering bestellen, galt zuvor schon der Mehrwertsteuersatz von 7 %. Diese Regelung bleibt auch nach den aktuellen Änderungen bestehen. Eine Ausnahme bilden Luxusprodukte wie Kaviar oder Austern, die auch beim Verzehr außer Haus mit 19 % besteuert werden.
Mehrweggeschirr
Auch die Art des Geschirrs hat einen Einfluss auf den Mehrwertsteuersatz, unabhängig davon, ob das Geschirr vor Ort oder außer Haus verwendet wird. Servierst du Speisen auf Porzellangeschirr oder anderem Mehrweggeschirr, gilt auf diese seit 2024 in der Gastronomie wieder eine Umsatzsteuer in Höhe von 19 %. Einweggeschirr unterliegt dagegen dem Steuersatz von 7 %.
Milchmischgetränke zum Mitnehmen
Im Gegensatz zu Speisen beträgt die Mehrwertsteuer in der Gastronomie für Getränke grundsätzlich 19 %. Eine Ausnahme bilden jedoch Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mehr als 75 % (z. B. Latte Macchiato), wenn sie zum Mitnehmen bestellt oder an einem Stehtisch getrunken werden.
Kuhmilch gilt nämlich als Grundnahrungsmittel und wird mit 7 % besteuert, was in diesem Fall auch für Milchmischgetränke gilt. Zu beachten ist jedoch, dass pflanzliche Milchalternativen wie Hafer- oder Sojamilch wiederum dem Steuersatz von 19 % unterliegen.
Smoothies zum Mitnehmen
Auch für Fruchtgetränke gibt es eine komplexere steuerliche Regelung. Generell gilt für (frisch gepresste) Säfte der Mehrwertsteuersatz von 19 %. Wird jedoch ein Smoothie zum Mitnehmen bestellt oder an einem Stehtisch getrunken, gilt der Steuersatz von 7 %.
Tipps zum Umgang mit 19% Umsatzsteuer in der Gastronomie
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie stellt viele Gastronomiebetreibende vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. In diesem Zusammenhang haben wir vier Tipps zusammengestellt, die dazu beitragen, deine Kosten zu minimieren und deinen Betrieb stabiler gegenüber den sich ständig ändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu positionieren.
Präzise Kassenbuchführung
Um alle Einnahmen und Ausgaben deines Gastronomiebetriebes übersichtlich und nachvollziehbar im Blick zu behalten und auch mögliche Auswirkungen der Umsatzsteuer zu berücksichtigen, ist eine präzise Kassenbuchführung unerlässlich. Der Einsatz einer professionellen Buchhaltungssoftware kann dir helfen, dabei den Überblick zu behalten und mögliche Fehler zu minimieren.
Auch im Hinblick auf die Betriebsprüfung durch das Finanzamt ist eine regelmäßige Überprüfung deiner Buchführung wichtig – und auch das Einhalten der damit verbundenen Kassenbonpflicht. Werden nicht alle Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß erfasst und alle relevanten Gastronomie-Steuern berücksichtigt, kann das schlimmstenfalls zum Entzug deiner steuerlichen Vergünstigungen führen.
Moderne Kassensysteme – mit einfacher Anpassung der MwST.
In Zeiten sich ändernder Mehrwertsteuersätze bieten moderne Kassensysteme wie DISH POS eine effiziente Lösung, um schnell und unkompliziert auf diese Änderungen zu reagieren. Die Flexibilität modernder Kassensysteme unterstützt dich nicht nur bei der Optimierung deiner betrieblichen Abläufe. Sie minimieren auch das Risiko von möglichen Fehlern und Verzögerungen in der Buchhaltung.
Neukalkulation der Kosten
Um deinen Gastronomiebetrieb gegenüber der Inflation gut aufzustellen und die Auswirkungen der Erhöhung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie auszugleichen, ist eine genaue Kalkulation deiner deiner Speise und Getränke unerlässlich.
Dabei solltest du nicht nur die direkten Kosten wie Warenpreise, Gemein- und Personalkosten berücksichtigen, sondern auch die indirekten Kosten wie Steuern, Preissensibilität und die Saisonalität der Produkte. Eine realistische Preisgestaltung auf Basis deiner umfassenden Kostenanalyse ist wichtig, um die Rentabilität deines Gastronomiebetriebs zu überblicken.
Kostenreduktion durch kommissionsfreie Reservierungssysteme und Online-Bestellsysteme
Um die Kosten zu reduzieren, empfiehlt es sich, auf kommissionsfreies Reservierungssystem wie DISH Professional Reservation oder Online-Bestellsysteme wie DISH Professional Order zu setzen.
Moderne, kommissionsfreie Systeme bieten oft nicht nur eine effizientere Abwicklung des Bestell- und Bezahlvorgangs – egal ob im Café, in der Bar oder im Restaurant (mit Lieferservice) – sondern minimieren auch die oft mit herkömmlichen Systemen verbundenen hohen Kosten.