Jugendschutzgesetz in der Gastronomie: Das musst du wissen
DISH
April 2024
Das Jugendschutzgesetz in der Gastronomie setzt klare Regeln, um Jugendliche als Angestellte und auch als Gäste zu schützen. Die Vorschriften zu kennen, hilft dir, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und gleichzeitig einen Beitrag zum Wohlbefinden junger Menschen zu leisten. Indem du dich an die Vorgaben hältst, sorgst du für ein sicheres und positives Umfeld für alle. Dieser Artikel führt dich durch die wichtigsten Aspekte des Jugendschutzgesetzes in der Gastronomie, damit du dein Geschäft erfolgreich führen kannst.
Inhalt
- Grundlagen des Jugendschutzgesetzes
- Jugendarbeitsschutzgesetz für Angestellte: Arbeitszeiten
- Verbotene Arbeiten für Jugendliche
- Sonderregelungen während der Ausbildung
- Jugendschutzgesetz für Gäste in der Gastronomie
- Strafen bei Missachtung
- Umsetzung und Kontrolle des Jugendschutzgesetzes in der Gastronomie
Grundlagen des Jugendschutzgesetzes
Das Ziel des Jugendschutzgesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihre körperliche oder mentale Gesundheit zu schützen. Das betrifft insbesondere den Konsum von Alkohol oder Tabakwaren, aber auch den Schutz vor Interaktionen wie Kostenfallen oder Mobbing. Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Konsum von Alkohol grundsätzlich verboten. Bei Spirituosen liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren. Ähnliche Regelungen gelten für Tabakwaren, die nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden dürfen.
Das Jugendschutzgesetz regelt noch weitere wichtige Themen. Dazu gehört zum Beispiel, ob und wie lange sich Jugendliche in deinem Lokal aufhalten dürfen. Als Gastronom:in musst du dafür sorgen, dass diese Bestimmungen eingehalten werden. Das Jugendschutzgesetz ist in der Gastronomie aus zwei Gründen wichtig: Zum einen geht es um den Schutz von minderjährigen Mitarbeitenden und zum anderen ist der richtige Umgang mit minderjährigen Gästen wichtig.
Jugendarbeitsschutzgesetz für Angestellte: Arbeitszeiten
Wenn es um deine jüngsten Mitarbeitenden geht, ist es wichtig, die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) in Gaststätten zu kennen und anzuwenden. Du darfst Jugendliche ab 15 Jahren einstellen, allerdings mit strengen Einschränkungen bezüglich der Arbeitszeiten:
- Die Arbeit darf nicht vor 6 Uhr morgens beginnen und nicht nach 20 Uhr enden.
- Jugendliche ab 16 Jahren dürfen in Gaststätten bis 22 Uhr und in Bäckereien ab 5 Uhr beschäftigt werden.
- Jugendliche über 17 Jahren dürfen in Bäckereien ab 4 Uhr beschäftigt werden.
- Das Jugendschutzgesetz schreibt vor, dass Jugendlichen nach einer Arbeitszeit von 4,5 Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten gewährt werden muss.
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden erhöht sich diese Pause auf 60 Minuten.
Jugendliche dürfen auch am Wochenende arbeiten, allerdings nicht jedes Wochenende. Zwei Samstage und zwei Sonntage müssen für die Jugendlichen frei sein. Im Idealfall folgen zwei freie Tage aufeinander. Zudem darf die wöchentliche Arbeitszeit fünf Tage nicht überschreiten und maximal 40 Stunden betragen. In der Regel darfst du Jugendliche maximal acht Stunden am Tag beschäftigen, in Ausnahmefällen lässt sich diese Vorgabe um eine halbe Stunde erweitern.
Verbotene Arbeiten für Jugendliche
Es gibt bestimmte Arbeiten, die für Jugendliche in der Gastronomie verboten sind, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Dazu gehören Tätigkeiten, die körperlich zu anstrengend sind oder bei denen sie schädlichen Einflüssen wie Alkohol oder Tabak ausgesetzt wären. Als Arbeitgeber:in musst du dafür sorgen, dass deine jugendlichen Mitarbeitenden nicht in solchen Bereichen eingesetzt werden. Zudem bist du dazu verpflichtet, Jugendliche vor Gefahren zu schützen, die von Dritten ausgehen. Das können andere Mitarbeitende sein, aber auch Gäste in deinem Lokal.
Sonderregelungen während der Ausbildung
Stellst du Auszubildende ein, die noch nicht ihr 18. Lebensjahr erreicht haben, gibt es einige Sonderregelungen zu beachten. So müssen Jugendliche für den Berufsschulunterricht freigestellt werden. An Berufsschultagen mit mindestens fünf Unterrichtsstunden darf der/die Auszubildende weder vor noch nach dem Unterricht zur Arbeit herangezogen werden. Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) wird auf die Arbeitszeit als vollwertiger Arbeitstag mit acht Stunden angerechnet.
Jugendschutzgesetz für Gäste in der Gastronomie
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) setzt in der Gastronomie klare Rahmenbedingungen, um Jugendliche als Gäste zu schützen. Als Gastronom:in bist du für die Einhaltung dieser Regelungen verantwortlich.
- Der Kauf und Konsum von Bier, Wein und Sekt ist Jugendlichen unter 16 Jahren verboten. Für Spirituosen und branntweinhaltige Getränke liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.
- Der Verkauf von Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren ist verboten. Gleiches gilt für den Konsum von Tabakwaren in der Öffentlichkeit durch Minderjährige.
- Vor dem Verkauf von Alkohol und Tabakwaren muss das Alter der Gäste überprüft werden. Eine sorgfältige Ausweiskontrolle schützt nicht nur die Jugendlichen selbst, sondern auch deinen Betrieb vor möglichen Bußgeldern.
- Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur mit einer erziehungsberechtigten Person in einer Gaststätte aufhalten oder zwischen 5 Uhr und 23 Uhr, wenn sie ein Getränk oder eine Speise zu sich nehmen.
- Jugendliche ab 16 Jahren dürfen ohne erziehungsberechtigte Person bis 24 Uhr in der Gaststätte sein.
- Deine Mitarbeitenden sollen regelmäßig geschult werden, damit sie neben den weiteren behördlichen Auflagen auch die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sicher umsetzen können. Dazu gehört die Kontrolle der Ausweise und das Wissen, wie man in schwierigen Situationen reagiert.
Außerdem bist du verpflichtet, das Jugendschutzgesetz in deinen Räumlichkeiten auszuhängen. Insbesondere die Paragrafen §§ 4–13 JuSchG müssen durch einen deutlichen und gut lesbaren Aushang bekannt gemacht werden.
Strafen bei Missachtung
Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, die von Bußgeldern bis hin zu Betriebseinschränkungen reichen können. Verkaufst du alkoholische Getränke oder Tabakwaren an Personen, die das gesetzlich festgelegte Mindestalter noch nicht erreicht haben, musst du mit einem Bußgeld rechnen. Dessen Höhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und kann in Einzelfällen bis zu mehrere tausend Euro betragen.
Auch das Gewähren des Zutritts zu Diskotheken, Gaststätten oder anderen Vergnügungsstätten außerhalb der gesetzlich erlaubten Zeiten für Minderjährige kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz bleibt es nicht bei Bußgeldern: In bestimmten Fällen können strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden, die zu einem Gerichtsverfahren und weiteren Sanktionen führen können.
In extremen Fällen der Missachtung oder Gefährdung von Jugendlichen können weitergehende Maßnahmen wie die vorübergehende Schließung des Betriebes oder sogar der Entzug der Gewerbeerlaubnis erfolgen.
Umsetzung und Kontrolle des Jugendschutzgesetzes in der Gastronomie
Die korrekte Umsetzung und Kontrolle des Jugendschutzgesetzes ist für Gastronomiebetriebe unerlässlich, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten und gleichzeitig die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen. Hier sind wichtige Schritte und Maßnahmen, die du als Gastronom:in umsetzen kannst, um dies zu erreichen:
- Regelmäßige Schulungen: Organisiere regelmäßige Schulungen für dich und dein Team, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden mit den aktuellen Jugendschutzbestimmungen vertraut sind.
- Verantwortungsbewusstsein stärken: Sensibilisiere dein Team für die Bedeutung des Jugendschutzes und ihre Rolle bei dessen Umsetzung.
- Alterskontrollen: Implementiere ein effektives System zur Überprüfung des Alters deiner Gäste, besonders bei Verdacht auf Minderjährigkeit.
- Dokumentation und Nachverfolgung: Führe ein Protokoll über durchgeführte Alterskontrollen und Schulungsmaßnahmen. Dies dient als Nachweis deiner Bemühungen, das Jugendschutzgesetz einzuhalten.