Du möchtest dich mit einem Kleingewerbe oder Gewerbe in der Gastronomie selbstständig machen und hast noch einige bürokratische Hürden vor dir, unter anderem die Gewerbeanmeldung? Wir erklären dir, wie und wo du dein Kleingewerbe anmeldest und was du dabei beachten musst.
Wann muss ich ein Gastgewerbe anmelden?
Eine Gewerbeanmeldung für ein Restaurant, ein Café oder einen Imbiss sollte erfolgen, sobald du einer selbstständigen Tätigkeit nachgehst. Es ist Pflicht, die Anmeldung vor der eigentlichen Aufnahme des Geschäftsbetriebs zu erledigen, um auf der sicheren Seite zu sein. Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht erlaubt: Die Gewerbeanmeldung gilt als offizielle Erlaubnis für die Aufnahme deines Betriebes.
Wo kann ich ein Gastgewerbe anmelden?
Melde dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt oder Ordnungsamt an. Nachdem du einen Gewerbeschein für die Gastronomie erhalten hast, kannst du mit der Geschäftstätigkeit beginnen. Als Beginn der Selbstständigkeit zählt nicht das Datum der Gewerbeanmeldung, sondern der konkrete Tag der Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Wenn du deine Geschäftstätigkeit nicht länger ausübst, erfolgt die Abmeldung ebenfalls beim Gewerbe- oder Ordnungsamt.
Wie viel kostet eine Gewerbeanmeldung und welche Dokumente brauche ich?
Eine Gewerbeanmeldung für einen Imbiss, ein Restaurant oder ein Café kostet in der Regel zwischen zehn und 60 Euro. Zur eigentlichen Anmeldung sind darüber hinaus einige Dokumente nötig:
- gültiger Ausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsgenehmigung mit Gewerbeerlaubnis (bei nicht-deutschen Staatsbürgern)
Schanklizenz
Wenn du einen Gastronomiebetrieb anmelden möchtest, in dem auch Alkohol ausgeschenkt wird, benötigst du darüber hinaus eine Schanklizenz, auch Gaststättenkonzession genannt. Abgesehen von den Unterlagen, die nach der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie notwendig sind, solltest du mit Kosten von bis zu 500 Euro rechnen. Die Lizenz wird erst dann erteilt, wenn du eine fachliche Eignung und deine persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen hast. Das Gewerbeamt prüft zudem die Einhaltung der ortsbezogenen Vorgaben für die Räumlichkeiten, die du für dein Gastgewerbe ausgewählt hast. Hierfür benötigst du die folgenden Dokumente:
Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- polizeiliches Führungszeugnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde
Nachweis der fachlichen Eignung
- Teilnahme an einem Seminar der IHK über lebensmittelrechtliche Vorschriften und Hygiene
- Teilnahme an einer Erstbelehrung des zuständigen Gesundheitsamtes gemäß Infektionsschutzgesetz
Nachweis der Erfüllung ortsbezogener Vorgaben
- Miet-, Kauf- oder Pachtvertrag des Objektes
- Nachweis darüber, dass das Objekt die Konditionen gemäß den landesrechtlichen Bestimmungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe erfüllt
Falls die Räumlichkeiten zuvor für andere Zwecke genutzt wurden oder du vorhast, bauliche Veränderungen durchzuführen, musst du das zuständige Bauamt darüber in Kenntnis setzen. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du eine Gaststättenkonzession benötigst oder nicht, solltest du dich beraten lassen, um sicherzugehen.
Welche Auflagen muss ich darüber hinaus beachten?
Nach dem Anmelden eines Kleingewerbes in der Gastronomie gibt es vor allem strenge Hygienevorschriften, die eingehalten werden müssen. Der DEHOGA Fachverband hat dazu weitere hilfreiche Informationen zusammengestellt. Ebenso wichtig ist die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und des Rauchverbotes. Für Gaststätten und Kneipen gilt ein generelles Rauchverbot nur in einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern und im Saarland. In anderen Bundesländern gelten Ausnahmeregelungen für Nebenräume in Gaststätten und für Kneipen unter 75 Quadratmeter. Informiere dich bei Bedarf genauer zu den in deinem Bundesland geltenden Bestimmungen zum Rauchverbot.
Erfahre auf unserem Blog, wie du vorgehen solltest, wenn du planst, ein bestehendes Restaurant zu übernehmen. Außerdem erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du ein neues Restaurant eröffnest.
Welche weiteren Ämter und Behörden sind nach der Anmeldung relevant?
Mit der Gewerbeanmeldung entsteht automatisch eine Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer. Innerhalb der ersten Woche nach Aufnahme deines Betriebes bist du dazu verpflichtet, dich zwecks Unfallversicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Wenn du Angestellte beschäftigst, musst du darüber hinaus beim Finanzamt eine Betriebsnummer beantragen.
Meistens ist es mit der Anmeldung des Restaurants nicht getan. Viele weitere Schritte und Fragen kommen auf Gastronom:innen zu. Wie sieht es mit Steuern in der Gastronomie aus? Brauche ich ein Gastronomie-Kassensystem oder reicht es, wenn ich ein Kassenbuch führe? Welche verschiedenen Kassensysteme gibt es? Und was mache ich, wenn ich Musik in meinem Restaurant spielen möchte? Wir helfen dir mit unseren Informationen, Tipps und Tricks einen Weg zu finden, um erfolgreich in der Gastronomie zu werden.
Falls du gerade dabei bist, dein eigenes Restaurant zu eröffnen, helfen dir außerdem die digitalen Lösungen von DISH: Mit DISH Starter kannst du kostenlos und im Handumdrehen eine eigene Gastronomie-Website erstellen. Möchtest du darüber hinaus noch Reservierungen und Bestellungen für Take-Away entgegennehmen, helfen dir unser Reservierungssystem DISH Professional Reservation sowie unser Bestellsystem DISH Professional Order.