Nachtarbeit gehört nicht selten zum Alltag in Gastronomiebetrieben wie Restaurants, Cafés oder Bars. Wenn du angehende:r Gastronom:in bist, solltest du über die gesetzlichen Regelungen für die Nachtarbeit deines Service- und Küchenpersonals Bescheid wissen. Wir klären für dich die Fragen, ob und wie viel Nachtzuschlag du zahlen musst, ob Nachtzuschläge mit anderen Zuschlägen kombiniert werden müssen und ob für die Nachtzuschläge Steuerfreiheit besteht.
Gastro-Nachtzuschlag: Wann besteht ein Anspruch?
Personen, die Nachtarbeit in der Gastronomie leisten, haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Nachtzuschlag. Schließlich stört Nachtarbeit den natürlichen Schlafrhythmus und kann starke Auswirkungen auf den Alltag sowie die Gesundheit der Betroffenen haben. Es gibt jedoch bestimmte Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit deine Angestellten einen gesetzlichen Anspruch erheben können.
Folgende Arbeitsverhältnisse müssen gegeben sein, damit ein Anspruch auf Nachtarbeitszuschlag im Gastgewerbe besteht:
- Deine Mitarbeitenden arbeiten an mindestens 48 Tagen im Jahr nachts oder in Wechselschicht.
- Die Arbeitszeit muss für mindestens zwei Stunden in die gesetzlich anerkannte Nachtzeit fallen. Die Nachtzeit ist laut § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) von 23 Uhr bis 6 Uhr festgelegt. Der Zuschlag wird nur für die Arbeitsstunden gezahlt, die innerhalb dieses Zeitrahmens liegen.
Ist der Nachtarbeitszuschlag in der Gastronomie Pflicht?
Als Arbeitgeber kannst du selbstständig entscheiden, ob du deinen Mitarbeitenden einen Nachtzuschlag zahlst oder eine alternative Kompensation in Form von bezahlter Freistellung als Ausgleich für die Nachtarbeit bereitstellst. In § 6 Absatz 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) heißt es, dass der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die in der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren hat. Wenn der Nachtzuschlag in Gastronomie-Tarifverträgen geregelt ist, ist der vertraglich vereinbarte Zuschlag vom Arbeitgeber zu zahlen.
Wie hoch muss die Nachtzulage in der Gastronomie sein?
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 25 Prozent des Grundlohns grundsätzlich angemessen ist, um negative Auswirkungen der Nachtarbeit zu kompensieren. Bei Dauernachtarbeit spricht die Rechtsprechung sogar von einem Nachtzuschlag in Höhe von 30 Prozent des Bruttostundenlohns. Es ist jedoch Arbeitgebern freigestellt, mehr oder weniger zu zahlen. Für die bezahlte Freistellung sind ebenfalls keine expliziten Vorgaben gesetzlich festgeschrieben. Es wird empfohlen, Regelungen zur Feiertags- und Nachtarbeit bereits im Arbeitsvertrag festzuhalten, sodass keine Missverständnisse oder andere Schwierigkeiten in der Kommunikation entstehen.
Werden mehrere Zuschläge addiert?
Wenn die Nachtarbeit auf einen Sonn- oder Feiertag fällt und du als Arbeitgeber bereits Sonntags- oder Feiertagszuschläge zahlst, so werden beide Zuschläge für die betroffenen Stunden addiert. Fällt die Sonntagsarbeit auf einen Feiertag, muss jedoch nicht noch ein weiterer Zuschlag addiert werden: Lediglich Nachtarbeit und Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit und Sonntagsarbeit müssen also als Zuschläge miteinander kombiniert werden.
Sind Nachtzuschläge steuerfrei?
Nachtzuschläge sind steuerfrei, jedoch gilt das nicht unbegrenzt. Wenn deine Mitarbeitenden zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten, sind Zuschläge bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei. Für die Nachtarbeit von 0 bis 4 Uhr gilt die Steuerfreiheit sogar bis zu 40 Prozent des Grundlohns, wenn die Arbeit vor 0 Uhr begonnen wird.
Sobald der Grundlohn über 50 Euro brutto pro Stunde beträgt, muss alles, was darüber liegt, versteuert werden. Auch Sozialversicherungsbeiträge können fällig werden, sobald der Grundlohn 25 Euro brutto pro Stunde übersteigt. Verdient ein Angestellter oder eine Angestellte inklusive Nachtzuschlag 30 Euro pro Stunde, werden fünf Euro als Sozialversicherungsbeitrag fällig.
Gibt es Sonderregelungen in den Bundesländern?
Eine Sonderregelung für Nachtzuschläge in der Gastronomie in einzelnen Bundesländern gibt es nicht. Lediglich für Feiertagsarbeit und Feiertagszuschläge ist es sinnvoll, sich über die einzelnen Regelungen der Bundesländer zu informieren, da die gesetzlichen Feiertage von Bundesland zu Bundesland variieren können. Alle wichtigen Informationen zu Sonntagszuschlägen und Feiertagszuschlägen und weitere allgemeine Regelungen der Arbeitszeit deiner Mitarbeitenden findest du in unserem entsprechenden Artikel. Darüberhinaus empfehlen wir dir unseren Artikel zum Thema Mindestlohn in der Gastronomie.