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Fachwissen

Feiertagszuschlag in der Gastronomie – Was muss ich beachten?

DISH
Februar 2023

Vorbereitungen im Restaurant auf die Feiertage

Die Arbeit an Sonntagen und Feiertagen ist in den meisten Branchen nicht geläufig. Doch in der Gastronomie sind Feiertage für die dort Angestellten oft Arbeitstage. Daher solltest du als Gastronom oder Gastronomin wissen, wie die gesetzlichen Regelungen für die Sonn- und Feiertagsarbeit aussehen. Musst du deinen Mitarbeitenden Feiertagszuschläge zahlen? Und wenn ja, wie sind diese zu versteuern? Ist dein Personal verpflichtet, an Feiertagen zu arbeiten? Wir beantworten alle deine Fragen rund um den Sonn- und Feiertagszuschlag in der Gastronomie.

 

Welche Gesetze gelten für die Feiertagsarbeit und Sonntagsarbeit in der Gastronomie?

Grundsätzlich ist es laut § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht erlaubt, an Sonntagen oder Feiertagen Arbeitnehmer zu beschäftigen. Das Gesetz räumt jedoch Ausnahmen für bestimmte Branchen ein. Dazu zählen beispielweise

  • Not- und Rettungsdienste
  • Gerichte
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • kulturelle Veranstaltungen
  • gastronomische Betriebe wie Restaurants und Cafés

Die Frage nach einem Feiertagszuschlag in der Gastronomie stellt sich daher aufgrund der gesetzlichen Ausnahmeregelungen.

In § 11 ArbZG ist festgehalten, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dieser Branchen Anspruch auf mindestens 15 beschäftigungsfreie Sonntage im Jahr haben. Für jeden geleisteten Arbeitstag an einem Sonntag muss der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin ihnen in einem Zeitfenster von zwei Wochen einen Ersatzruhetag bereitstellen. Bei einer 5-Tage-Woche kann dieser Ersatzruhetag jedoch auch auf einen freien Tag wie den Samstag fallen. Bei der Feiertagsarbeit sieht das Gesetz einen Ersatzruhetag innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen vor.

Auf unserem Blog findest du einen gesonderten Beitrag zum Thema Sonntagszuschlag in der Gastronomie.

 

Können in Tarifverträgen abweichende Regelungen getroffen werden?

Ja! Das Gesetz sieht vor, dass abweichende Regelungen in Tarifverträgen festgelegt werden können. So kann zum Beispiel auch die Sonn- und Feiertagsregelung in der Gastronomie betroffen sein. Die Anzahl der beschäftigungsfreien Sonntage kann in Tarifverträgen von 15 auf zehn, und in einigen Branchen sogar noch weiter reduziert werden.

 

Ist die Zahlung von Feiertagszuschlägen Pflicht?

Eine Pflicht, in der Gastronomie einen Feiertagszuschlag zu zahlen, ist nicht gesetzlich festgehalten. Sobald ein Lohnzuschlag jedoch in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen vereinbart wird, verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung. Sobald ein Arbeitgeber auch ohne Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag freiwillig mehrmals einen Sonn- und Feiertagszuschlag gezahlt hat, muss er diesen auch weiterhin zahlen. Dann greift nämlich die sogenannte betriebliche Übung. Sie ist ein Gewohnheitsrecht, das für zusätzliche Geldleistungen, Freistellungen oder kostenlose Fortbildungen entstehen kann, wenn Arbeitgeber mehrmals freiwillig diese Zusatzleistungen erbringen.

Übrigens: Steht Arbeitnehmern sowohl der Sonn- oder Feiertagszuschlag als auch ein Nachtzuschlag am gleichen Tag zu, müssen sie beide Zuschläge für diesen Tag erhalten.

 

Wie hoch müssen Sonn- und Feiertagszuschläge sein?

Auch die Höhe von möglichen Sonn- und Feiertagszuschlägen ist nicht im Arbeitszeitgesetz verankert. Arbeitgeber können eigenständig erwägen, welchen Betrag sie zahlen möchten. Sobald zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vereinbarungen bezüglich eines Lohnzuschlages an Sonn- und Feiertagen getroffen wurden, verpflichtet sich der Arbeitgeber, die vereinbarte Zahlung einzuhalten.

 

Müssen für den Bereitschaftsdienst an Feiertagen Feiertagszuschläge gezahlt werden?

Der Bereitschaftsdienst an Feiertagen zählt nicht als Arbeitszeit. Daher muss in diesem Fall auch kein Sonn- oder Feiertagszuschlag vom Arbeitgeber gezahlt werden. Kommt es jedoch am gleichen Tag zu geleisteter Arbeitszeit, ist der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Feiertagszuschlag zu zahlen.

Müssen Arbeitnehmer für Sonn- und Feiertagszuschläge Steuern zahlen?

In § 3b Einkommenssteuergesetz (EstG) ist festgehalten, dass Sonn- und Feiertagszuschläge bis zu einem gewissen Prozentsatz steuerfrei sind. Dies sind die Vorgaben für die einzelnen Feiertage:

  • Sonntagszuschlag: steuerfrei, wenn der geleistete Lohnzuschlag 50 Prozent des Grundlohns nicht übersteigt.
  • Feiertagszuschlag an gesetzlichen Feiertagen: steuerfrei, wenn der geleistete Zuschlag 125 Prozent des Grundlohns nicht übersteigt
  • Lohnzuschläge am 24. Dezember ab 14 Uhr, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sowie am 1. Mai: steuerfrei, wenn der geleistete Zuschlag 150 Prozent nicht übersteigt
  • Lohnzuschlag am 31. Dezember: steuerfrei, wenn der geleistete Zuschlag 125 Prozent nicht übersteigt

Zum 01.Oktober 2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 12,00 € pro Stunde erhöht.

Müssen für Sonn- und Feiertagszuschläge Sozialabgaben gezahlt werden?

Für die Zahlung von Sozialabgaben gibt es einen Freibetrag, wenn Feiertage in der Gastronomie zum Arbeitstag werden und Lohnzuschläge anfallen: Solange der Grundlohn 25 Euro pro Stunde nicht übersteigt, müssen keine Sozialabgaben geleistet werden. Überschreitet der Grundlohn diese Grenze, ist nur der Teil sozialabgabepflichtig, der über 25 Euro pro Stunde hinausgeht.

 

Kann ich mein Personal zur Sonn- und Feiertagsarbeit verpflichten?

Sofern im Arbeitsvertrag die Arbeit an Sonn- und Feiertagen vorgesehen ist, müssen Angestellte ihren Vertragspflichten nachkommen. Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin kannst du jedoch aus Rücksichtnahme bestimmte Mitarbeitende von der regelmäßigen Sonn- und Feiertagsarbeit befreien – zum Beispiel wenn diese Personen Angehörige pflegen, kleine Kinder haben oder anderweitig terminliche Einschränkungen haben.

In unserem Gastronomie-Blog geben wir dir hilfreiche Infos für deinen Betrieb. In Bezug auf das Thema Personal empfehlen wir dir auch unseren Artikel über das Thema Personalmangel in der Gastronomie.

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