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Fachwissen

Die Wahl der richtigen Rechtsform in der Gastronomie: Ein Leitfaden

DISH
August 2024

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine der grundlegendsten Entscheidungen bei der Gründung eines Gastronomiebetriebes. Sie bestimmt nicht nur den Umfang deiner persönlichen Haftung, sondern beeinflusst auch die Steuerbelastung und die Struktur des täglichen Managements. Um dich bei deiner Entscheidung zu unterstützen, zeigen wir dir in diesem Artikel, welche Rechtsformen für die Gastronomie in Deutschland in Frage kommen und geben dir einen Überblick über ihre Merkmale und Implikationen.

 

Entscheidende Vorüberlegungen bei der Wahl der Rechtsform in der Gastronomie

Bei der Wahl der Rechtsform in der Gastronomie sollte eine Reihe von Schlüsselfaktoren berücksichtigt werden. Wir empfehlen dir, diese Aspekte sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

  • Allein oder im Team: Die Entscheidung, ob du deinen Gastronomiebetrieb allein oder mit Partnern bzw. Partnerinnen gründen möchtest, hat einen großen Einfluss auf die Wahl der Rechtsform.
  • Geschäftsführung: Überlege, wer die Entscheidungen treffen soll. Eine zentralisierte Entscheidungsstruktur ist typisch für Einzelunternehmen, während in Teams häufig eine dezentralisierte Struktur anzutreffen ist.
  • Haftung: Lege fest, wie viel persönliche finanzielle Verantwortung du übernehmen möchtest.
  • Startkapital: Die Mindestkapitalanforderungen variieren stark zwischen den Rechtsformen. Berücksichtige die Kapitalbeschaffung und die damit verbundenen Verpflichtungen.
  • Gründungskosten: Auch die Kosten für die Gründung und Anmeldung eines Unternehmens können stark variieren. Informiere dich über die verschiedenen Kosten, die mit der Eintragung deines Unternehmens verbunden sind.
  • Buchführungspflichten: Informiere dich über die gesetzlichen Anforderungen an die Buchführung und den Jahresabschluss, die je nach Unternehmensform unterschiedlich sein können.
  • Steuerliche Belastung: Berücksichtige, welche Rechtsform mit welchen steuerlichen Pflichten in der Gastronomie verbunden ist.

 

Welche Rechtsformen gibt es für die Gastronomie? Ein Überblick

Für die Gastronomie eignen sich verschiedene Rechtsformen an, die jeweils spezifische Vor- und Nachteile aufweisen. Diese werden im folgenden Überblick detailliert vorgestellt.

Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist die einfachste und direkteste Form der Unternehmensgründung und ideal, wenn du als Einzelperson beispielsweise ein Café, eine Bar oder ein Restaurant eröffnen möchtest. Sie erfordert nur minimale bürokratische Formalitäten und ist daher besonders attraktiv, wenn du schnell und unkompliziert starten möchtest.

Vorteile:

  • Keine formellen Gründungskosten oder aufwendige Registrierungsverfahren.
  • Als Inhaber oder Inhaberin vollständige Entscheidungsfreiheit über alle Aspekte der Geschäftstätigkeit, einschließlich Gewinnverteilung und Unternehmensführung.
  • Einfache Besteuerung, da die Einkünfte aus dem Unternehmen direkt als dein persönliches Einkommen gelten.

Nachteile:

  • Persönliche unbeschränkte Haftung, d.h. als Inhaber oder Inhaberin haftest du mit deinem gesamten Privatvermögen für Schulden und Verbindlichkeiten deines Betriebs.
  • Kapitalbeschaffung für Einzelunternehmen ohne ausreichende Sicherheiten tendenziell schwieriger als andere Rechtsformen.

 

Personengesellschaften (OHG, KG, GbR)

Personengesellschaften sind eine beliebte Form der Rechtsform in der Gastronomie, besonders wenn zwei oder mehr Personen sich zusammenschließen, um gemeinsam einen Gastronomiebetrieb zu führen. Personengesellschaften basieren auf der Idee einer Partnerschaft, bei der alle Partner und Partnerinnen gemeinsam den Betrieb leiten und sich die Verantwortung teilen. Die bekanntesten Typen von Personengesellschaften in Deutschland sind die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Eine OHG ist eine Gesellschaft, bei der alle Gesellschafter und Gesellschafterinnen unbeschränkt, gesamtschuldnerisch und mit ihrem gesamten Privatvermögen haften. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter und jede Gesellschafterin für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft auch mit seinem oder ihrem privaten Vermögen einstehen muss. Da hieraus ein erhebliches finanzielles Risiko entstehen kann, erfordert es ein hohes Vertrauen zwischen den Gesellschaftern und Gesellschafterinnen.

Vorteile:

  • Keine Mindestkapitalanforderungen
  • Direkte und unkomplizierte Entscheidungsfindung, da alle Gesellschafter und Gesellschafterinnen in die Geschäftsführung involviert sind.
  • Potenziell höhere Kreditwürdigkeit gegenüber Banken und Lieferanten, da die persönliche Haftung als Sicherheit dient.

Nachteile:

  • Unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung erhöht das finanzielle Risiko für die Gesellschafter und Gesellschafterinnen.
  • Mögliche Konflikte können schwerwiegender sein, da alle Gesellschafter und Gesellschafterinnen gleichberechtigt sind.

Kommanditgesellschaft (KG)

Eine KG ist ähnlich strukturiert wie eine OHG, aber sie unterscheidet zwischen zwei Arten von Gesellschaftern bzw. Gesellschafterinnen: Komplementäre bzw. Komplementärinnen und Kommanditisten bzw. Kommanditistinnen. Komplementäre haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, ähnlich wie in einer OHG, während Kommanditisten nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften. Diese Struktur macht die KG besonders attraktiv für Investoren und Investorinnen, die das Geschäftsrisiko begrenzen möchten.

Vorteile:

  • Beschränkte Haftung für Kommanditisten schützt deren Privatvermögen und macht die KG attraktiv für passive Investoren und Investorinnen.
  • Flexibilität in der Gestaltung der Unternehmensführung und Kapitalstruktur.
  • Möglichkeit der Beschaffung zusätzlichen Kapitals durch Aufnahme neuer Kommanditisten.

Nachteile:

  • Führungsstruktur kann mitunter komplex werden.
  • Das Risiko für die Komplementäre bleibt hoch, da sie unbeschränkt haften.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Eine GbR ist die einfachste und flexibelste Form der Personengesellschaft, die in der Gastronomie häufig für kleinere oder zeitlich begrenzte Projekte verwendet wird, wie beispielsweise für Pop-Up-Restaurants. Sie ist nicht im Handelsregister eingetragen und es gibt keine formalen Anforderungen für die Gründung, was diese Rechtsform auch für die Gastronomie besonders attraktiv macht.

Vorteile:

  • Ideal für kleine Projekte oder temporäre Veranstaltungen.
  • Sehr geringer Gründungsaufwand und (praktisch) keine Kosten.
  • Hohe Flexibilität ohne strenge Regulierungsanforderungen.

Nachteile:

  • Unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter und Gesellschafterinnen, ähnlich wie bei der OHG.
  • Wenn der Gastronomiebetrieb wächst, kann das Fehlen einer formalen Struktur zu Problemen führen.

 

Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind in der Gastronomie ideal für mittlere bis große Betriebe, in denen die Gründer und Gründerinnen ihr Privatvermögen durch eine klare Haftungstrennung vor geschäftlichen Risiken schützen möchten. Gängige Formen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) und die Aktiengesellschaft (AG).

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist in Deutschland für Unternehmen eine der beliebtesten Rechtsformen, auch in der Gastronomie. Die GmbH bietet eine klare Trennung zwischen dem Privatvermögen der Gesellschafter und den Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Dafür erfordert sie ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro, das bei der Gründung vollständig eingezahlt werden muss.

Vorteile:

  • Minimierung des persönlichen Risikos, da die Gesellschafter und Gesellschafterinnen nur bis zur Höhe ihrer Stammeinlage haften.
  • Kapitalerhöhungen durch neue Gesellschafter und Gesellschafterinnen sind möglich – Anteile können frei verkauft und übertragen werden.
  • Geschäftsführer bzw. -führerinnen müssen nicht Gesellschafter sein, was ein professionelles Management durch externe Experten ermöglicht.

Nachteile:

  • Die Gründung einer GmbH ist zeitaufwendig und erfordert eine notarielle Beurkundung sowie die Eintragung ins Handelsregister.
  • Strenge Anforderungen an Buchführung und Jahresabschlussprüfung, dadurch höhere laufende Kosten.

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG)

Die UG ist eine Sonderform der GmbH, die mit einem geringeren Stammkapital gegründet werden kann. Sie ist vor allem dann interessant, wenn das für eine GmbH erforderliche Stammkapital nicht aufgebracht werden kann. Jedoch sind 25 % des Jahresgewinns in eine Rücklage einzustellen, bis das Stammkapital von 25.000 Euro aufgebracht ist und die UG in eine GmbH umzuwandeln ist.

Vorteile:

  • Ermöglicht die Gründung einer Kapitalgesellschaft mit minimalem Kapitaleinsatz.
  • Wie bei der GmbH haften die Gesellschafter und Gesellschafterinnen nur mit ihrer Einlage.

Nachteile:

  • Die Thesaurierungspflicht (Rücklagenbildung) kann das Wachstum hemmen.

Aktiengesellschaft (AG)

Die AG eignet sich für Gastronomiebetriebe mit hohem Kapitalbedarf. Sie erfordert ein Mindeststammkapital von 50.000 Euro und ist durch ihre Organisationsstruktur mit Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung stark formalisiert.

Vorteile:

  • Durch die Ausgabe von Aktien kann die AG leicht Kapital am Markt aufnehmen.
  • Das Privatvermögen der Aktionäre und Aktionärinnen ist geschützt und sie haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage.

Nachteile:

  • Die Gründung einer AG ist mit den vergleichsweise höchsten Kosten und viel bürokratischem Aufwand verbunden.
  • Strenge Publizitäts- und Rechnungslegungspflichten.

 

Professionelle Beratung einholen

Die Wahl der geeigneten Rechtsform ist in der Gastronomie von großer Bedeutung, da sie Aspekte wie Haftung, Steuerbelastung, Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung und tägliche Unternehmensführung maßgeblich beeinflusst. Aufgrund der vielschichtigen rechtlichen und steuerlichen Implikationen, die mit den unterschiedlichen Rechtsformen verbunden sind, ist es unbedingt ratsam, bereits in einer frühen Phase der Erstellung eines Businessplans professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Steuerberater, Steuerberaterinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen können nicht nur dabei helfen, die Rechtsform zu wählen, die am besten zu deinen geschäftlichen Zielen und persönlichen Umständen passt. Sie können außerdem aufzeigen, welche steuerlichen Konsequenzen mit den verschiedenen Rechtsformen verbunden sind und wie sich diese auf deine Finanzplanung auswirken.

Die Investition in eine professionelle Beratung kann sich langfristig auszahlen, indem sie dir nicht nur kostspielige Fehler erspart, sondern auch optimale Voraussetzungen für deinen Gastronomiebetrieb schafft. Wenn du die rechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte von Anfang an beachtest, kannst du dich voll und ganz auf das Wesentliche konzentrieren: dein gastronomisches Konzept und das Erlebnis für deine Gäste.

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