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Fachwissen

Behördliche Auflagen für die Gastronomie: Das ist zu beachten

DISH
Dezember 2022

Anträge werden ausgehändigt

Sobald deine Gäste bei dir Getränke und Speisen konsumieren, bist du an gewisse behördliche Auflagen der Gastronomie gebunden. Sie betreffen etwa den Ausschank von Alkohol, Hygiene, Preise, Nachtruhe und den Lärmschutz. Welche behördlichen Auflagen du als Gastronom:in in Deutschland beachten musst, erfährst du in diesem Artikel.

Welche behördlichen Auflagen für die Gastronomie gibt es?

Gaststätten, Restaurants, Eckkneipen und Cafés sind an diverse Vorschriften gebunden. Um diese zu verstehen und umzusetzen, braucht es zwar kein Jura-Studium, aber jede:r Gastronom:in sollte und muss frühzeitig wissen, welche behördlichen Auflagen in der Gastronomie zu berücksichtigen sind. Die allererste Grundvoraussetzung für Gastronomiebetriebe ist der Besitz eines Gewerbescheins und, sofern du Alkohol ausschenkst, die Konzession. Weitere behördliche Auflagen der Gastronomie umfassen Hygienevorschriften, das Infektionsschutzgesetz, Regeln für Preisangaben und die Außengastronomie sowie Jugendschutzvorschriften.

Die Grundvoraussetzung: Gewerbe und Gaststättenkonzession

Als Gastronom:in meldest du ein Gewerbe an, im Speziellen ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, wenn du Alkohol ausschenken möchtest. Hierfür benötigst du eine Erlaubnis: die Gaststättenkonzession. Ob und wer die Gaststättenkonzession erhalten darf, regelt das Gaststättengesetz (kurz GastG). Die behördlichen Auflagen der Gastronomie unterscheiden sich diesbezüglich von Bundesland zu Bundesland und teilweise von Stadt zu Stadt. Welche Vorschriften im Detail für dich gelten, erfährst du am besten von deiner regionalen IHK oder den zuständigen Fachverbänden.

Hygieneauflagen für die Gastronomie

Behördliche Auflagen betreffen in der Gastronomie vor allem den Ort, an dem alle Speisen zubereitet werden: die Küche. Bevor ein gastronomischer Betrieb eröffnet wird, bedarf es eine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutz. Diese führt das Gesundheitsamt durch. Damit eine hygienische Zubereitung der Lebensmittel gewährleistet ist, muss deine Küche tipptopp sauber sein. Voraussetzung ist außerdem, dass alle Mitarbeitenden, auch die Servicekräfte, in Sachen Lebensmittelhygiene geschult sind. Alle Hygienevorschriften und Auflagen für die Gastronomie-Küche sind in der Lebensmittelhygiene-Verordnung (kurz LMHV) festgehalten.

Kassenpflicht

Als Gastronom:in musst du in der Lage sein, die Einnahmen eines Tages rechnerisch zu ermitteln. Dabei spielt es im Prinzip keine Rolle, ob du dafür eine offene Ladenkasse oder eine elektronische Kasse verwendest. Bei einer offenen Ladenkasse musst du aber ein handschriftliches Kassenbuch führen, in die täglichen Kassen-Endstände, inkl. Einnahmen, Ausgaben sowie Bareinlagen und -entnahmen, dokumentiert sind. Ein elektronisches Kassensystem vereinfacht den Prozess, da alle Geldbewegungen automatisch protokolliert werden. Mehr zum Thema Kassenpflicht in unserem Blogartikel.

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Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeiten sind in der Gastronomie immer ein heikles Thema. Dennoch gelten auch für dich die Auflagen, die das Arbeitszeitgesetz macht. Das bedeutet zum Beispiel, dass deine Angestellten eine tägliche Arbeitszeit von maximal acht Stunden pro Werktag nicht überschreiten dürfen. Gerechnet wird dabei mit dem Durchschnitt über 6 Monate. Insgesamt dürfen deine Mitarbeitenden bis zu 48 Stunden pro Woche arbeiten, weil der Samstag als Werktag mitzählt und es Sonderregelungen für Sonn- und Feiertage gibt.Mehr als 10 Stunden zu arbeiten ist aber nur in Ausnahmefällen erlaubt. Zudem musst du darauf achten, dass die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden.

Weitere Informationen zum Thema Arbeitszeiten findest du in unserem Blogartikel: Arbeitszeiten in der Gastronomie – die wichtigsten Regelungen.

Toilettenpflicht

Wie genau die Toilettenpflicht in der Gastronomie geregelt ist, hängt von deinem Bundesland. Doch in der Regel schreiben Bau- und Gewerbeämter Toiletten vor. Wie viele du bereitstellen musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, vor allem der Größe des Gastraums und den angebotenen Getränken. Wenn dein Gastraum kleiner als 50 Quadratmeter ist und du nur alkoholfreie Getränke anbietest, brauchst du beispielsweise keine Toiletten. Beim Verkauf von alkoholischen Getränken brauchst du aber (bei selber Verkaufsfläche) mindestens eine Toilette, die beide Geschlechter benutzen dürfen. In Gasträumen über 50 Quadratmetern ist dann auch die Trennung nach Damen und Herren Pflicht.

Einen ausführlichen Artikel zum dem Thema findest du in unserem Blog: Sind Toiletten in der Gastronomie gesetzlich vorgeschrieben?

Aushangpflicht bestimmter Gesetze

Als Gastronom:in bist du verpflichtet, bestimmte Gesetze und Vorschriften für deine Angestellten zugänglich zu machen. Dies kann per Aushang oder Auslage geschehen. Betroffen sind:

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Arbeitszeitgesetz
  • Arbeitsgerichtgesetz
  • Betriebsvereinbarungen
  • Jugendschutzgesetz
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (wenn du mindestens einen Jugendlichen beschäftigst)
  • Mutterschutzgesetz (wenn du mindestens drei Frauen beschäftigst)
  • Alle zutreffenden Vorschriften der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
  • Alle zutreffenden Vorschriften zur Unfallverhütung

Mehrwegverpackungen

Seit dem 01.01.2023 sind Gastronomiebetriebe dazu verpflichtet, ihren Gästen für die Mitnahme von Speisen Mehrwegverpackungen anzubieten. Allerdings gibt es Ausnahmen. In unserem Guide zur Mehrwegpflicht in der Gastronomie erfährst du, welche Regelungen genau gelten und ob deine Lokalität von dem neuen Gesetz betroffen ist.

 

Welche Auflagen für Restaurants betreffen die Speisekarte?

Die Preisangaben für Cafés, Restaurants und Co. sind in der sogenannten Preisangabenverordnung (kurz PAngV) geregelt. Wenn du Speisen und Getränke anbietest, kannst du die Preise nicht einfach nach Wunsch angeben. Stattdessen sind die folgenden exemplarischen Vorschriften für Preisangaben zu berücksichtigen:

  • Dein Angebot ist preislich ausgezeichnet.
  • Deine Preise sind Endpreise, also beispielsweise inklusive Gastronomie-Mehrwertsteuer.
  • Am Eingang hängen eine gut einsehbare Speisekarte und Getränkekarte.
  • Deine Preise enthalten keine vagen Preisspannen à la „von 10,99 Euro bis 15,99 Euro“ oder „circa 10,99 Euro“).
  • Deine Getränke werden auf der Getränkekarte in den angebotenen Mengen angegeben.

All diese Vorschriften zur Preisgestaltung gelten natürlich auch für die Speise- und Getränkekarten, die deine Gäste über das Bestellsystem einsehen können. Ein Bestellsystem, dessen Einrichtung einfach und intuitiv verläuft, ist DISH Professional Order. Bei Take-Away und Lieferdienst sparst du damit unglaublich viel Zeit und Geld. Du bietest deine Speisen einfach über deine Gastronomie-Website an und bleibst dadurch unabhängig von anderen Plattformen oder Agenturen.

Ebenfalls wichtig für deine Speisekarte ist eine korrekte Kennzeichnung der Allergene. Seit 2014 ist vorgeschrieben, dass deine Gäste am Ende der Gerichte über die 14 Allergene informiert werden müssen, die hauptsächlich für Lebensmittelallergien und Unverträglichkeiten verantwortlich sind. Dazu zählen zum Beispiel glutenhaltiges Getreide, Erdnüsse, Krebstiere, Fisch, Milch oder Soja. Weitere Informationen zur Kennzeichnung findest du in unserem Blogartikel Allergenen auf der Speisekarte.

 

Restaurant Außenbereich am Fluss

Gibt es besondere behördliche Auflagen für die Außengastronomie?

Ja, wenn du eine Außengastronomie betreibst, musst du gewisse Vorgaben zum Lärmschutz und Nachtruhe beachten. Je nach Standort gibt es für den Lärmschutz festgelegte Grenzwerte für jeweils tagsüber und nachts. Sie hängen davon ab, ob sich dein Gastrobetrieb in einem reinen oder einem allgemeinen Wohngebiet befindet. Die Nachtruhe beginnt sowohl unter der Woche als auch am Wochenende ab 22 Uhr. Stehen besonderen Anlässe an, sind die Auflagen für die Gastronomie aber nicht ganz so streng. Bei einer Fußball-WM oder Fastnacht darf auch durchaus mal länger gefeiert werden. Hierfür gibt es dann individuelle Verfügungen für deinen Gastronomiebetrieb.

Vor allem an vollen Tagen sorgt ein reibungsloses Reservierungssystem für deutliche Entlastung. DISH Professional Reservation wurde so entwickelt, dass du deinen Fokus auf den Service und die Gäste legen kannst. Dadurch vereinfachst du den Gästekontakt ungemein. Reservierungen gehen nicht mehr verloren, sind weniger aufwendig sowie unmittelbarer. So kannst du deine Auslastung Stück für Stück steigern.

 

In Zeiten von Corona: Das Infektionsschutzgesetz

In Hinblick auf die Corona-Pandemie herrschen für das Infektionsschutzgesetz (kurz IfSG) gesonderte Regeln und Auflagen in der Gastronomie. Da sich die pandemische Lage seit 2020 schnell verändert hat und dies voraussichtlich auch in Zukunft der Fall sein wird, informierst du dich am besten regelmäßig bei deinem zuständigen Gastroverband oder der IHK. Grundsätzlich sind im Infektionsschutzgesetz alle behördlichen Auflagen für Restaurants, Gaststätten, Cafés und Co. geregelt, um Infektionskrankheiten vorzubeugen und diese zu bekämpfen.

 

Bei Abgabe von Alkohol an Jugendliche: Das ist zu beachten

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen branntweinhaltige Getränke bei dir in der Gastronomie weder bestellen noch verzehren. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen zudem keine anderen alkoholischen Getränke wie etwa Sekt, Wein oder Bier kaufen. Wenn du dir hinsichtlich des Alters potenzieller Kunden nicht sicher bist, musst du vor Abgabe des alkoholischen Getränkes nach einem Ausweis fragen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten außerdem besondere Regeln: Sie dürfen sich ohne die Begleitung Erwachsener gar nicht in einem Gastronomiebetrieb aufhalten. Diese Vorschriften sind im Jugendschutzgesetz (kurz JuSchG) festgehalten, das gut einsehbar in deinem Betrieb aufgehängt sein muss.

 

Behördliche Auflagen in der Gastronomie kennen und befolgen

Keine Frage: Die Eröffnung eines Gastronomie-Betriebs ist mit jeder Menge Auflagen und Vorschriften verbunden. Daher solltest du dich schon im Voraus gründlich mit den geltenden Gesetzen, Regelungen und Verordnungen befassen. Doch auch als gestandene:r Gastronom:in ist es deine Aufgabe, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Auge zu behalten.

Denn wie überall sonst gilt auch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer sich nicht an die behördlichen Auflagen hält (ob unabsichtlich oder nicht), begeht eine Ordnungswidrigkeit – und diese kann unter Umständen mit einem hohen Bußgeld geahndet werden. Wenn du dich aber auskennst, bist du auf der sicheren Seite – und musst keinen Ärger befürchten.

Wir hoffen, dass dir der Beitrag hilft! Solltest du kurz davor stehen, einen eigenes Restaurant oder Café eröffnen oder ein Restaurant zu übernehmen, empfehlen wir dir unseren Artikel zum Thema Gastronomie-Gewerbe anmelden.

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